Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Königswalde – Aufstellung der allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung Ihr Zeichen: 1471/780.4142/240231

18. Juli 2016 | Lebensräume, Stellungnahmen, Naturschutz

Im Gebiet treten bekanntermaßen Wasser- und Erosionsprobleme auf, wel-che bereits zu Überflutungen führten. Im Zuge der Flurbereinigung soll der Bodenschutz verbessert und landwirtschaftliche Nutzfläche aufgewertet sowie die Gewässersituation naturnaher gestaltet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Zusendung der Unterlagen und das Einräumen des Mitspracherechts entsprechend § 63 Abs. 2 Ziff. 8 BNatSchG  i. V. m. § 33 SächsNatSchG zu o.g. Vorhaben. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die BUND Regionalgruppe Leipzig autorisiert, die Stellungnahme für den BUND zu erarbeiten.

Das betroffene Flurbereinigungsgebiet in der Gemarkung Königswalde um-fasst ca. 164 ha und soll v. a. zum Zwecke der Klarstellung von Eigentums-verhältnissen neugeordnet werden. Im Gebiet treten bekanntermaßen Was-ser- und Erosionsprobleme auf, welche bereits zu Überflutungen führten. Im Zuge der Flurbereinigung soll der Bodenschutz verbessert und landwirtschaft-liche Nutzfläche aufgewertet sowie die Gewässersituation naturnaher gestal-tet werden.

Wir nehmen zum Vorhaben wie folgt Stellung:
Den Neugestaltungsgrundsätzen wird zugestimmt. (Hinweise zu deren Ver-vollständigung im folgenden Abschnitt.) Als besonders wichtig werden die Stabilisierung der Waldränder und die naturnahe Gestaltung der Fließ- und Stillgewässer zum Zwecke des Schutzes von dort lebenden Kleinsäugern, Brutvögeln und Amphibien bzw. Reptilien betrachtet.


Begründung:
V. a. bei der Einrichtung notwendiger Hochwasserschutzmaßnahmen und den besonders erosionsgefährdenden Abflussbahnen nahe landwirtschaftlicher Nutzflächen ist die Gefahr einer Bodenausschwemmung und damit Schadstoffverteilung in Gewässer so stark wie möglich zu reduzieren. Die Schaffung von Pufferflächen sowie die teilweise Öffnung bisher verrohrter Bachabschnitte wird begrüßt. Bei der Anlegung erosionshemmender Strukturen sollte bei der Auswahl etwaiger Anpflanzungen auf ökologische Vielfalt geachtet werden, um eine evtl. Weiterverbreitung oder ggf. sogar Neuansied-lung von Arten zu ermöglichen.

Ein Teil des Vorhabengebiets ist für die Windenergienutzung vorgesehen. Soweit nicht schon geschehen, empfiehlt der BUND im Zuge der Bauplanung für die entsprechenden Anlagen eine umfassende Untersuchung der mögli-chen Auswirkungen auf ansässige Brutvogel- und Fledermausarten, welche das Gebiet als Jagdrevier oder Einflugschneise nutzen könnten. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um entsprechende Maßnahmen i. S. d. Artenschutzes.


Diese Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit, wenn wesentliche Änderungen am Vorhaben vorgenommen werden. Am weiteren Verfahrensverlauf möch-ten wir beteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Jutta Wieding
Landesgeschäftsführerin
in Vertretung

Stellungnahme als PDF
 

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