Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.14/11 „Gewerbeansiedlung Oberfrohnaer Straße Rabenstein“

14. März 2018 | Lebensräume, Stellungnahmen

Wir stimmen dem Vorhaben unter folgenden Auflagen zu.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND LV Sachsen e.V., Regionalgruppe Chemnitz bedankt sich für die Beteiligung an diesem Vorhaben.

Wir stimmen dem Vorhaben unter folg. Auflagen zu:

Trotz der vorher vorhandenen vollständigen Versiegelung erwarten wir stärkere Auflagen zur Begrünung im Bebauungsplan. Dies kann in einer dem Projektträger entgegenkommenden Form stattfinden. Sollte als die Auflage zur Anpflanzung von mehr Bäumen auf der Fläche wegen der Rangierflächen für LKW begrenzt sein, so bieten sich Auflagen der Fassadenbegrünung (mindestens 50% der Fassadenfläche) oder zur Dachbegrünung an.

Im Bereich, der zusätzlich in das Bebauungsplangebiet aufgenommen wurde, sollte nicht nur ein Gehölzstreifen angelegt werden sondern auch ein Bereich mit Sand und groben Bruchsteinen ausgestattet werden, um einen Lebensraum für die Waldeidechse zu schaffen, die nachgewiesen wurde.

Der anzulegende Gehölzstreifen sollte für die Versickerung von Regenwasser aus der Dachentwässerung herangezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen



Reiner Amme
BUND-Sachsen, RG Chemnitz
 

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