BUND Landesverband Sachsen

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren "Wasserspeichersystem Lohsa II" Planänderungsverfahren "Bekalkung Speicherbecken Lohsa II"

27. März 2015 | Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Stellungnahmen

Der B.U.N.D. Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Zustellung der Unterlagen. Die LMBV beabsichtigt die Inbetriebnahme des Speicherbeckens (SB) Lohsa II und damit die Anhebung des Wasserspiegels. Das gesamte Was-serspeichersystem (WSS) Lohsa II dient der Niedrigwasseraufhöhung der Spree zum Schutz des Biosphärenreservates Spreewald und zur Stützung des Wasser-haushaltes von Berlin.

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren "Wasserspeichersystem Lohsa II" Planänderungsverfahren  "Bekalkung Speicherbecken
Lohsa II"
Ihr Schreiben vom: 12.03. 2015
Ihr Zeichen: D42-0522/62/22


Sehr geehrte Damen und Herren,

der B.U.N.D. Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Zustellung der Unterlagen. Die LMBV beabsichtigt die Inbetriebnahme des Speicherbeckens (SB) Lohsa II und damit die Anhebung des Wasserspiegels. Das gesamte Was-serspeichersystem (WSS) Lohsa II dient der Niedrigwasseraufhöhung der Spree zum Schutz des Biosphärenreservates Spreewald und zur Stützung des Wasser-haushaltes von Berlin. Ziel der Bekalkung ist es, den Wasserkörper im SB Lohsa II mittels mobiler Schwimmeinheit zu neutralisieren und damit die 1.416 m langen Stahlbetontunnel vor Korrosion zu schützen. Die Kompensation des Eingriffes der baulichen Inanspruchnahmen erfolgt durch die Herstellung einer Offenflä-che/Zwergstrauchheide/ natürlicher Kiefernwald mit unterstützender Kieferauf-forstung. Vor und während der Durchführung zum 1.BA Initial-Neutralisation wird eine ökologische Baubegleitung eingesetzt.

Nach erfolgter Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt eine Kompensation. Die-ses Ergebnis wird unsererseits geteilt.

Wir weisen jedoch auf folgende Sachverhalte hin, die ursächlich und Auslöser der Maßnahme sind und auch dessen dauerhaften Erfolg bei temporärer Anwendung der Maßnahme nachhaltig nicht gegeben ist. Mehrere solche Maßnahmen haben in Folge des anhaltenden Grundwassernachflusses, der infolge der Grundwasser-neubildung durch Regenüberschüsse objektiv stattfindet (sowohl durch die Pas-sage ehemaliger Kippenflächen als auch den Grundwasserabsenkungsbereich der Tagebauwasserhaltung), keine nachhaltige Wirkung gezeigt. Auch für den Speicher Lohsa II wird dies im Gutachten IWB Dresden vom August 2014 darge-stellt. Zum anderen wird die Fortsetzung der Tagebauaktivitäten im Einzugsgebiet der Spree das Problem weiter Ausweiten.

Unverständlich ist uns die „Behandlung“ dieser Bergbaufolgeschäden außerhalb der bergbaulichen Nachsorge in einem bergrechtlichen Verfahren (Rahmenbe-triebsplan und Abschlussbetriebsplan), da die Problematik schon länger bekannt ist als die „Entlassung“ von Lohsa II aus dem Bergrecht im Jahr 1989.     

Mit freundlichen Grüßen



Jens Haubner
BUND Landesvorstand

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