BUND Landesverband Sachsen

BUND fordert Verkaufsstopp für Diesel-Pkw, die gegen Euro-6-Grenzwerte verstoßen

12. November 2016

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am Montag beim zuständigen Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg einen Verkaufsstopp für neue Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 beantragt, wenn diese im Realbetrieb auf der Straße die gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am Montag beim zuständigen Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg einen Verkaufsstopp für neue Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 beantragt, wenn diese im Realbetrieb auf der Straße die gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten. Zunächst betroffen sind 26 Modelle der Marken Audi, BMW, Dacia, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Land Rover, Mazda, Mercedes Benz, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Suzuki, Volkswagen und Volvo. Der Umweltschutzverband geht davon aus, dass auch weitere Modelle und weitere Hersteller betroffen sein könnten.

Ein Verkauf dieser Fahrzeuge dürfe erst wieder erfolgen, wenn die Modelle so nachgebessert seien, dass die Einhaltung des Emissionsgrenzwertes von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer im realen Fahrbetrieb sichergestellt und nachgewiesen sei, sagte der BUND-Vorsitzender Hubert Weiger.

Prof. Dr. Felix Ekardt, Nachhaltigkeitsforscher und Vorsitzender des BUND Sachsen, pflichtet Weiger bei und ergänzt: „Es ist absolut inakzeptabel, dass weiter Diesel-Neufahrzeuge verkauft werden, die gegen die gesetzlichen Stickoxidgrenzwerte verstoßen. Dagegen hätte das Bundesverkehrsministerium längst vorgehen müssen. Dabei sind die beiden größten sächsischen Ballungsräume Leipzig und Dresden auf einem einigermaßen guten Weg: In beiden Städten gibt es nur wenige Straßen, an denen die Grenzwerte für Stickoxide regelmäßig überschritten werden. Die Bemühungen der Städte um Luftreinhaltung sollte deshalb nicht durch die weitere Zulassung von nachgewiesenermaßen die Grenzwerte verletzende Fahrzeuge konterkariert werden. Es geht letztlich um den Schutz von Gesundheit und Umwelt, der nicht kurzfristigen Profitinteressen der Autokonzerne zum Opfer fallen darf.“

Zur rechtlichen Begründung sagte Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, die im Auftrag des BUND die Untersagung des Verkaufs der betroffenen Pkw beim KBA beantragt hat: „Emissionsgrenzwerte sind dazu da, dass sie eingehalten werden. Ist die Einhaltung des Emissionsgrenzwertes für Stickstoffoxid nicht möglich, darf das Fahrzeug nicht verkauft werden. Dies durchzusetzen, obliegt in Deutschland dem KBA. Das KBA hat nicht nur die Möglichkeit einer Verkaufsuntersagung im Falle von Grenzwertüberschreitungen, es ist dazu unmittelbar nach Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar verpflichtet. Kommt das KBA seiner Handlungspflicht nicht nach, bedeutet das die faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen über die kommenden Jahrzehnte hinweg zu Lasten von Umwelt und menschlicher Gesundheit.“ Abschließend dazu Felix Ekardt: „Man sieht: Der Einsatz fossiler Brennstoffe, wie hier in Motoren, stört nicht nur das globale Klima, sondern tötet über Luftschadstoffe schon hier und heute Menschen. Wir brauchen deshalb aus diversen Gründen neue Mobilitätsformen mit weniger Autos und insbesondere einem Abschied vom Verbrennungsmotor.“

Pressekontakt:
Felix Ekardt, felix.ekardt(at)bund-sachsen.de, Tel. 0341 / 49 27 78 66

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