BUND Landesverband Sachsen

BUND legt Widerspruch gegen Genehmigung der Ausweitung der Schießzeiten am Schießplatz Koselitz ein und beantragt einstweilige Aussetzung der neuen Betriebszeiten

12. August 2016 | Naturschutz, Lebensräume

Der BUND Sachsen e.V. hat fristgerecht Widerspruch gegen die Genehmigung des Landratsamtes Meißen vom 27. Juni 2016 zur Ausweitung des Schießbetriebs auf der Trap-Schießanlage in Koselitz eingelegt und zugleich beantragt, die vom Landratsamt angeordnete sofortige Umsetzung der neuen Betriebszeiten wieder aufzuheben.

Der BUND Sachsen e.V. hat fristgerecht Widerspruch gegen die Genehmigung des Landratsamtes Meißen vom 27. Juni 2016 zur Ausweitung des Schießbetriebs auf der Trap-Schießanlage in Koselitz eingelegt und zugleich beantragt, die vom Landratsamt angeordnete sofortige Umsetzung der neuen Betriebszeiten wieder aufzuheben.

Hintergrund ist, dass auf dem von der Jägerschaft Riesa e.V. bisher auf Grundlage einer Genehmigung aus dem Jahre 1995 betriebenen Schießplatz in den letzten Jahren weit mehr Schießbetrieb durchgeführt wurde, als auf Grundlage dieser alten Genehmigung erlaubt war. Eine Ausweitung des Schießbetriebes war auch nicht auf Grundlage einer Genehmigung aus dem Jahre 2005 möglich, da diese Genehmigung aus Sicht des BUND von vorneherein nichtig war. Der Schießplatz befindet sich inmitten des europäisch geschützten Vogelschutzgebietes „Unteres Rödertal“, das zur Erhaltung von Lebensräumen für den Fischadler, aber auch für weitere streng geschützte Arten wie den Weißstorch, ausgewiesen wurde. Nach der durch den BUND Sachsen eingesehenen Aktenlage des Landratsamtes in Meißen ist dieser Schießbetrieb dafür verantwortlich, dass in der Vergangenheit Bruten des Fischadlers verhindert wurden, dessen Wiederansiedlung vor Ort durch Nisthilfen unterstützt werden soll. Im Einwirkungsbereich des Schießplatzes befindet sich zudem ein Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“, das ebenso wie das Vogelschutzgebiet durch den Schießbetrieb nach Feststellungen des Schallgutachters der Betreiberin mit Dauerschallpegeln von über 60 dB(A) und Spitzenpegeln von über 70 dB(A) massiv verlärmt wird.

Die stellvertretende Landesvorsitzende des BUND Sachsen e.V. und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, kritisiert das Genehmigungsverfahren und erklärt:
„Die Genehmigungsentscheidung des Landratsamtes verletzt aus unserer Sicht geltendes Recht, da eine Prüfung der Verträglichkeit des Schießbetriebes mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes allenfalls ansatzweise und oberflächlich und hinsichtlich des FFH-Gebietes gar nicht erfolgt ist. Außerdem wurde nicht untersucht, ob der Schießbetrieb mit den Belangen des Artenschutzes vereinbar ist. Das Fatale am Unterlassen dieser Prüfungen ist, dass hierdurch notwendige Vermeidungs-, Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen, die den Eingriff in den Naturraum entweder vermeiden oder vollständig kompensieren sollen, unterbleiben bzw. völlig unzureichend sind. Das deutsche und das europäische Umweltrecht sind in dieser Hinsicht mittlerweile sehr deutlich: Im Interesse der Erhaltung der Artenvielfalt und zum Schutz besonders seltener Tiere, wie hier des Fischadlers, für den das Vogelschutzgebiet „Unteres Rödertal“ einen Lebensraum bietet, dürfen Projekte nicht zugelassen werden, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf geschützte Natura-2000-Gebiete haben. Um dies zu beurteilen, muss jeder, der ein solches Projekt realisieren will, anhand der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse nachweisen, dass eine solche Gefahr der Beeinträchtigung nicht besteht. Werden aber die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungsziele der Schutzgebiete gar nicht oder nur unzureichend geprüft, fehlt es an der notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigung.“

Insbesondere für das Vogelschutzgebiet hat der Landkreis eine besondere Schutzverantwortung, der er mit Erteilung der Genehmigung für den Schießplatz nach Ansicht des BUND nicht gerecht geworden ist. Der BUND hat deshalb das Landratsamt in einem ausführlichen Schreiben auf die vorhandenen Mängel aufmerksam gemacht und eine Aussetzung des Vollzugs der Genehmigung bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit des Schießbetriebs beantragt. Nach den bisher beim Landratsamt vorliegenden Informationen muss angenommen werden, dass durch den Betrieb – insbesondere den Lärm – die im Einwirkungsbereich der Schießanlage vorhandenen Schutzgebiete und Arten geschädigt werden. Dies ist für den BUND nicht akzeptabel.

Pressekontakt: Franziska Heß, Tel. 0341-14969760, franziska.hess(at)bund-sachsen.de

 

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