BUND Landesverband Sachsen

Entscheidung in der Sächsischen Schweiz

11. Mai 2022 | Lebensräume, Naturschutz, Wälder

 (Louise Hummel-Schröter)

Sachsen. Die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz hat entschieden: die von ihr vorgeschlagene Neuregelung für mehr Artenschutz tritt am 20. Mai in Kraft. Diese beinhaltet eine temporäre Sperrung aller Freiübernachtungsplätze (Boofen) bis zum 15. Juni, die Möglichkeit zur verlängerten Sperrung einzelner besonders artenschutzbelastender Plätze (Einzelfallentscheidung), mehr Ranger*innen und mehr Öffentlichkeitsarbeit. Dies soll nun für drei Jahre erprobt und dann evaluiert werden.

Der BUND Sachsen hatte sich mit einer Stellungnahme ins Verfahren eingebracht. So forderte der Naturschutzverband unter anderem, dass die temporäre Sperrung bis zum offiziellen Ende der Brut- und Setzzeit auf den 15. Juli ausgeweitet werden sollte und besonders artenschutzrelevante Boofen dauerhaft gesperrt werden sollten.

„Wir bedauern, dass unsere Forderungen nicht vollumfänglich übernommen wurden. Wir freuen uns, dass die Regelung direkt umgesetzt – und damit bereits dieses Jahr gehandelt wird. Dennoch ist klar, dass der Druck auf unser wichtiges Naturschutz- und Naherholungsgebiet Sächsische Schweiz weiter steigen wird: Klimakrise, Borkenkäferbefall und mehr regionaler Tourismus. Am Ende muss man sich fragen, was einem der einzige Nationalpark Sachsens mit seinen gefährdeten Arten wie Schwarzstorch, Wanderfalke und Co. wert ist. Wir sind sehr gespannt, wie sich die Lage in den nächsten drei Jahren entwickelt und werden den Prozess eng begleiten“, so Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen.

Weitere Informationen

_________

Pressekontakt
Louise Hummel-Schröter | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | louise.hummel-schroeter [at] bund-sachsen.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb