BUND Landesverband Sachsen

Große Pläne, kleine Schritte - Teil 2

31. Januar 2020 | Braunkohle, Energiewende, Klimawandel, Massentierhaltung

Der BUND Sachsen nimmt den Koalitionsvertrag unter die Lupe

Foto: Carola Kunze

Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und Grüne greift viele Themen im Klima- und Naturschutz auf. Wichtiger als die Ziele allein sind jedoch die konkreten politischen Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele. Der Vorsitzende des BUND Sachsen und Nachhaltigkeitsforscher, Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, hat sich einzelne Punkte im Vertrag bezüglich ihrer Umsetzbarkeit genauer angesehen, heute zum Klimaschutz. Im Koalitionsvertrag heißt es:

Wenn zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundes- oder Staatsregierung Gesetzesnovellen zur Klarstellung erforderlich sind, werden wir diese im Rahmen eines Klimaschutzgesetzes (Artikelgesetz) im Landtag beschließen. [...] Den Umstieg auf die erneuerbaren Energien wollen wir technologieoffen und verantwortungsvoll gestalten, gerade mit Blick auf den Ausstieg aus der Kohleverstromung. [...] Die Schwerpunkte der Agrarinvestitionsförderung liegen auf Tierschutz, Umwelt und Innovation. Grundlage für die Förderung von Tierhaltungssystemen ist eine auf wissenschaftlicher Basis und unter Einbeziehung von Fachverbänden der Landwirtschaft, des Tierschutzes und der Umwelt bis 2021 zu erarbeitende Nutztierstrategie.

Sächsischer Koalitionsvertrag (2019-2024), S.37 und 90

Ekardt: „Hier wird nicht einmal klar gesagt, ob es ein Klimaschutzgesetz geben soll. Und es bleibt unerwähnt, dass vor allem wichtig wäre, dass Sachsen – anders als die vorherige Staatsregierung – auf EU-Ebene und auf Bundesebene Druck macht für höhere Klimaziele, statt dort den Bremser zu spielen. Und bei den erneuerbaren Energien bleibt undeutlich, wie das Hinterherhinken Sachsens bei deren Ausbau endlich beendet werden soll.“ Noch immer nimmt der Stromverbrauch im Freistaat zu und wird mit Blick auf einen möglichen Ausbau der Elektromobilität weiter zunehmen. Hier tut sich eine Deckungslücke auf, die es zu stopfen gilt, ehe sie überhaupt entsteht. Ekardt: „Das rechtsverbindliche Klimaziel aus dem Paris-Abkommen ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau. Dafür brauchen wir Nullemissionen bei Strom, Wärme, Mobilität, Agrarwirtschaft und Industrie in maximal zwei Jahrzehnten. Da der Stromsektor am leichtesten zu dekarbonisieren ist, darf der Kohleausstieg nicht bis 2038 warten. Schon 2030 wäre tendenziell zu spät.“

Auch die Landwirtschaft sieht Ekardt in der Pflicht: „Auch hier werden Klimagase wie Methan und Lachgas emittiert. Die Nutztierstrategie muss auf stark reduzierte Tierhaltung hinauslaufen. Das kommt außerdem dem Tierwohl zugute. Und wenn weniger Futtermittel benötigt werden, hilft das neben dem Klima auch der Artenvielfalt, den Böden, den Gewässern und der Luftqualität.“

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