BUND Landesverband Sachsen

Kohleausstiegsgesetz: Die Kohle ist gerettet!

03. Juli 2020 | Braunkohle, Klimawandel, Kohle

Gegen jegliche klima- und wirtschaftspolitische Vernunft ist heute im Bundestag ein vermeintliches „Kohleausstiegsgesetz“ beschlossen worden. Tatsächlich wird damit der Kohleausstieg nicht eingeleitet, sondern gegenüber dem natürlichen Marktgeschehen künstlich verzögert – und das auch noch auf unser aller Kosten

BUND Sachsen

Dresden. Dieses Gesetz verdient seinen Namen nicht. Mit sehr langen Restlaufzeiten und unsinnigen Steuergeschenken an Kohlebetreiber hofieren Bundesregierung und Bundestag einmal mehr ein sterbendes Energiesystem. Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Jurist, Nachhaltigkeitsforscher und Vorsitzender des BUND Sachsen: „Ein derart langsamer Kohleausstieg ist völkerrechtswidrig. Denn das Pariser Klima-Abkommen verlangt global in allen Sektoren Nullemissionen in zwei Dekaden, und der Stromsektor müsste dabei vorangehen, weil Verkehr, Kunststoffe oder Landwirtschaft viel schwerer zu dekarbonieren sind. Die Kohleausstiegs-Verzögerung ist auch menschenrechtswidrig, weshalb die GroKo-Klimapolitik 2018 vom BUND vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen wird. Nicht zufällig hat das Gericht erkennen lassen, sich die Sache genau anschauen zu wollen. Das Kohleausstiegsgesetz ist nicht etwa nur zu langsam – es verzögert vielmehr den Kohlausstieg aktiv, weil der Ausstieg aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Kohle ohne Gesetz und ohne Subventionen weit schneller käme. Regierung und Bundestag zerstören also aktiv das Klima.“

Für ungläubiges Staunen sorgt beim BUND Sachsen nicht nur die Selbstgerechtigkeit, mit der sich die „Kohle-Ministerpräsidenten“ feiern, sondern auch die erneute Ignoranz gegenüber der bereits massiv unzureichenden Empfehlung der Kohlekommission. Es ist kaum zwei Wochen her, dass in Berlin über das dramatische Wasserdefizit in der Lausitz diskutiert wurde, verursacht durch die Braunkohleindustrie und den rasch voranschreitenden Klimawandel. Der Bau eines schiffbaren Kanals aus der Elbe für 400 Millionen Euro ist nun im Gespräch. Ekardt fragt: „Wird das den Kohleunternehmen von ihren üppigen sogenannten Entschädigungen abgezogen? Zur unternehmerischen Freiheit gehört auch, dass die Folgen der eigenen Entscheidungen die Unternehmen und nicht etwa die Gesellschaft treffen müssen. Und es hat nichts mit Marktwirtschaft zu tun, eine bereits betriebswirtschaftlich unrentable Technologie wie die Kohle künstlich im Markt zu halten, die zugleich volkswirtschaftlich bei uns allen durch schadstoffverursachte Atemwegserkrankungen und Klimawandelfolgen riesige Schäden anrichtet. Vor diesem Hintergrund ist es unfassbar, dass in diesem Jahr voraussichtlich sogar der Anteil der erneuerbaren Energien in Sachsen zurückgehen wird.“
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Pressekontakt
Annelie Treu | Pressereferentin | presse[at]bund-sachsen.de | 0351 – 83 65 85 58 (Homeoffice-Nummer)

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