Lärmreduzierung am Sachsenring

19. April 2023 | Lebensräume, Mobilität

Erster Schritt in die richtige Richtung – BUND Sachsen begrüßt nachträgliche Anordnung gegenüber dem Betreiber des Sachsenringes und kritisiert die Kostenentscheidung der Landesdirektion

Sachsenring Rennstrecke am Sachsenring ©Adobe Stock/picture pit

Chemnitz. Die Landesdirektion Sachsen hat auf einen entsprechenden Antrag des BUND Sachsen, der von der BUND Ortsgruppe Sachsenring maßgeblich angestoßen wurde, eine nachträgliche Anordnung gegenüber dem Betreiber des Sachsenrings in Hohenstein-Ernstthal mit dem Ziel der künftigen Einhaltung der geltenden Lärmgrenzwerte erlassen.

Ganz konkret hat die Landesdirektion ergänzend zu zwei bisher maßgeblichen Orten, an denen der vom Sachsenring ausgehende Lärm gemessen wird (sog. Immissionsorte), vier weitere Immissionsorte festgelegt. Das Verkehrssicherheitszentrum (VSZ) wurde verpflichtet, ab sofort bei allen zulässigen Betriebsarten auch an den neuen Messorten, an denen sich schützenswerte Wohnbebauung befindet, die gesetzlichen Lärmgrenzwerte einzuhalten.

Diese auf den ersten Blick harmlos erscheinende Anordnung ist aus Sicht des BUND Sachsen ein erster wichtiger Schritt hin zu der dringend notwendigen Lärmminderung für die seit Jahren durch die hohe Schallbelastung geplagten Anwohnenden. Der BUND Sachsen hat unter erheblichem Einsatz ehrenamtlicher, aber auch finanzieller Mittel diesen Schritt mit seinem Antrag eingeleitet. Dem Antrag war ein Lärmgutachten eines Sachverständigen beigefügt, das klare Anhaltspunkte für eine Überschreitung geltender Lärmwerte gezeigt hat. Diese betrafen teilweise Objekte, bei denen privatrechtliche Vereinbarungen oder Dienstbarkeiten auf den Grundstücken der betroffenen Anwohnenden diese zur Duldung des Lärms verpflichteten. Der BUND Sachsen hat klargestellt, dass solcherlei Vereinbarungen die Landesdirektion als zuständige Aufsichtsbehörde nicht von der Verpflichtung befreien, von Amts wegen mindestens solche Lärmbeeinträchtigungen zu unterbinden, die Gefahren für die Gesundheit der betroffenen Menschen besorgen lassen. Dieser Ansicht ist die Landesdirektion gefolgt und hat weitere maßgebliche Orte festgelegt, an denen das VSZ nun eine Einhaltung der Lärmgrenzwerte nachweislich sicherstellen muss.

Aus Sicht des BUND Sachsen muss das VSZ nun schleunigst die von der Landesdirektion als zumutbar angesehenen Maßnahmen, wie etwa die Errichtung weiterer Lärmschutzwände oder die Reduzierung des Umfangs des Betriebs, in Angriff nehmen. Denn die aufgrund des Antrags des BUND Sachsen vom VSZ selbst in Auftrag gegebenen aktuellen Messungen haben für die nun neu festgelegten, maßgeblichen Immissionsorte klare Überschreitungen der Grenzwerte erbracht, die nun aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides durch die Landesdirektion umgehend abgestellt werden müssen.

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Landesvorsitzender des BUND Sachsen, ist mit dem bisherigen Verfahrensverlauf zufrieden: „Wir freuen uns, dass die Landesdirektion nach langjährigen erfolglosen Beschwerden der lärmgeplagten Bürger:innen endlich gehandelt hat und gegenüber dem VSZ eingeschritten ist. Das kann aber nur der Anfang sein. Gefordert ist nun eine rasche und umgehende Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen durch das VSZ. Der BUND Sachsen wird den weiteren Prozess aktiv beobachten und bietet ausdrücklich an, das VSZ bei der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen und im Dialog mit der Nachbarschaft zu unterstützen. Wir hoffen zugleich, dass das VSZ die Entscheidung der Landesdirektion akzeptiert und damit auch gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern deutlich macht, dass es bereit ist, seine Lärmschutzverpflichtungen gegenüber der Nachbarschaft ernst zu nehmen. Mit seiner Forderung im Antragsverfahren, hier zugunsten des VSZ die zulässigen Lärmwerte weiter zu erhöhen, hat der Betreiber des Sachsenrings bisher andere Signale gesendet. Die Landesdirektion ist dieser Forderung aus guten Gründen nicht nachgekommen. Der BUND Sachsen wird nun weiter beobachten, ob die Landesdirektion ihren Verpflichtungen als Aufsichtsbehörde im Sinne des Lärmschutzes nachkommt und die Umsetzung der nachträglichen Anordnung streng überwacht.“

Nicht unerwähnt bleiben kann allerdings, dass die Landesdirektion kurioserweise dem BUND Sachsen die Kosten für den Erlass der nachträglichen Anordnung auferlegt hat. Der BUND Sachsen sei schließlich Antragsteller und habe die „Amtshandlung“ veranlasst – dass er hierbei ehrenamtlich und nicht im Eigeninteresse, sondern im öffentlichen Interesse tätig geworden sei, ändere hieran nichts, so die Begründung. Abgesehen davon, dass der BUND bereits erhebliche finanzielle Mittel zur Erstellung eines Lärmgutachtens sowie einer weiteren sachverständigen Äußerung des Fachgutachters im Antragsverfahren aufwenden musste, um den Nachweis zu führen, dass die Landesdirektion ohne ein Einschreiten gegenüber dem VSZ ihre Aufsichtspflichten verletzen würde, ist die Kostenentscheidung aus Sicht des BUND Sachsen auch im Übrigen schlicht unvertretbar. Dazu Ekardt weiter: „Diese Kostenentscheidung können wir schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht akzeptieren. Denn es ist Aufgabe der anerkannten Umweltverbände, die zuständigen Behörden auf Verletzungen von Umweltvorgaben, zu denen auch Lärmschutzwerte gehören, aufmerksam zu machen und diese zu einem Tätigwerden zu veranlassen. Hierdurch können und sollen die Verbände dazu beitragen, den defizitären Vollzug des Umweltrechts zu verbessern. Wir agieren damit im öffentlichen Interesse. Müssten wir jedes Mal, wenn unser Vorwurf berechtigt ist, Sorge haben, dass uns die Behörden die Kosten ihres – ja eigentlich von Amts wegen gebotenen – Handelns in Rechnung stellen, und sei es auch nur teilweise, wäre aktiver Umweltschutz unter Kostengesichtspunkten völlig unkalkulierbar. Wir halten deshalb die Entscheidung über die Kostentragung für schlicht absurd. Wenn jemand die Polizei holt, weil der Nachbar stundenlang jeden Tag Lärm veranstaltet, werden dem Anzeigeerstattenden auch nicht die Kosten für den Aufwand der Polizei, für Ruhe zu sorgen, auferlegt.“

Infoveranstaltung dazu am 24.05.2023 in Hohenstein-Ernsthal Mehr erfahren

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