BUND Landesverband Sachsen

Leak: Naturschutz-Richtlinien praxisbewährt, trotzdem EU Einschnitte für Naturschutzstandards geplant

06. Juli 2016 | Wälder, Naturschutz, Wildkatze

Die europäischen Naturschutzstandards sollen demnächst möglicherweise gelockert werden, denn der Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie droht eine Überarbeitung durch die EU-Kommission.

Die europäischen Naturschutzstandards sollen demnächst möglicherweise gelockert werden, denn der Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie droht eine Überarbeitung durch die EU-Kommission. Ein von ihr beauftragtes, aber bisher noch unveröffentlichtes Gutachten zeigt allerdings, dass sich die Vorschriften bewährt haben. In der nun geleakten Studie wurden die fünf Kriterien Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz sowie Mehrwert für die EU untersucht. Sie zeigt auf, dass alle Kriterien erfüllt sind. Lediglich an der Umsetzung auf nationaler Ebene mangele es. Darüber hinaus haben sich die Vorschriften der Richtlinien in der Praxis bewährt und die Umsetzung im Laufe der Zeit stetig verbessert.

Prof. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen: „Aufgrund der positiven Ergebnisse der Studie sind vorerst keine Änderung notwendig. Die Regelungen der Richtlinien funktionieren und sind sehr effektiv. Zudem würde eine Änderung der Gesetzgebung Jahre dauern. Dies ist jedoch vor dem Hintergrund der schwindenden Artenvielfalt nicht zu verantworten. Werden die Studienergebnisse nicht bald veröffentlicht und Bekenntnisse zu beiden Richtlinien abgegeben, wirft das ein sehr schlechtes Licht auf den insoweit durchaus erfolgreichen Naturschutz der EU.“
Die Veröffentlichung der Studie hätte bereits im Januar erfolgen sollen. Der für die Überarbeitung zuständige Vizekommissionspräsident Frans Timmermans erklärte dazu, dass die Studie zwar vorliege, das Arbeitsdokument jedoch noch fertig gestellt werden müsse. Umweltverbände vermuten jedoch eine Verzögerungstaktik. Beide Richtlinien sollen seit 2014 im Sinne des Bürokratie-Abbaus in einem „modernen Gesetz“ zusammengefasst werden. Umweltverbände befürchten, dass jahrzehntelange, harte Arbeit zerstört und die Richtlinien aufgeweicht werden könnten.
Laut Studie ist der praktische Vollzug beider Richtlinien durch die Verwaltung in der Bundesrepublik unzureichend. Dies macht sich in Sachsen beispielsweise hinsichtlich der Defizite der Biodiversität und des Biotopverbundes bemerkbar. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind die Länder dazu verpflichtet, zehn Prozent der Landesfläche als Biotopverbund zu entwickeln. Die sächsische Landesregierung setzt diese und andere Vorgaben jedoch nur sehr zögerlich um. Stattdessen treibt sie große Infrastrukturprojekte wie Straßenbauvorhaben voran und zerschneidet somit wertvolle Lebensräume. Im Rahmen des Hochwasserschutzes baut sie Deiche, anstatt Auffang- und Versickerungsflächen zu schaffen und bietet darüber hinaus Landwirten wenig Anreize, ihre Ackerflächen als Biotopverbundflächen zu etablieren. Der BUND hat aus diesem Grund beispielsweise das Rettungsnetz Wildkatze und den Wildkatzenwegeplan ins Leben gerufen. Der Plan zeigt nicht nur die Wildkatzenvorkommen und geeignete Waldgebiete, sondern auch, wie diese Wälder deutschlandweit wieder verbunden werden können. Bereits in sechs Bundesländern wurden Waldverbindungen, sogenannte „grüne Korridore“ aus Bäumen und Büschen gepflanzt, sodass die Wildkatze und viele andere Arten neue Lebensräume erschließen können.

Pressekontakt:
Prof. Dr. Felix Ekardt, Landesvorsitzender, felix.ekardt(at)bund-sachsen.de, Tel. 0341/49 27 78 66

 

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