BUND Landesverband Sachsen

Noch schnell einen Baum fällen? Ab März gilt neues Baumschutzgesetz

26. Februar 2021 | Naturschutz

Am 1. März beginnt die jährliche Schonzeit für Bäume. Bis Ende September dürfen keine Bäume mehr gefällt werden. Dabei gilt demnä chst die im Februar dieses Jahrs beschlossene Änderung des Naturschutzgesetzes in Sachsen. Bäume jedweder Art und Größe stehen wieder generell unter Schutz eine Fällung bedarf einer Genehmigung. Die Gesetzesänderung räumt Kommunen nun wieder die Aufstellung einer qualifizierten Bau mschutzsatzung ein. Grundstücksbesitzer können dann nicht mehr so einfach Bäume fällen tun es aber gerade jetzt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Sachsen erhält deshalb aktuell immer wieder Hinweise auf unnötige Baumfällungen.

Der Vorsitzende des BUND Sachsen Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt beschreibt die Situation:
„Gerade jetzt kommen immer wieder Menschen a uf uns zu und berichten von völlig unnötigen Baumfällarbeiten. Das lässt uns vermuten, dass hier noch schnell einige Fällarbeiten übers Knie gebrochen werden, bevor es einer Genehmigung bedarf und die Baumschonzeit einsetzt. In Zukunft können Kommun en gemäß dem neuen Passus im Naturschutzgesetz eigene weiterreichende Baumschutzmaßnahmen und die Notwendigkeit für Ausgleichspflanzung festlegen . Womöglich machen jetzt viele Grundstücksbesitzer von der noch aktuellen Regelung schnell Gebrauch . So laufen b eim BUND Sachsen dieser Tage stetig Hinweise auf Fällungen von gesunden Bäumen aus niederen Gründen ein.

Der BUND Sachsen hat sich jahrelang für eine Novellierung des Gesetzes stark gemacht. Petitionen, Aktionen und Anhörungen zur Gesetzesänderung haben zur N ovelle des sächsischen Naturschutzgesetzes beigetragen. Maßgeblich war auch eine Umfrage von 2014, in der 72 sächsische Gemeinden zu Baumfällarbeiten befragt wurden. Das erschreckende Ergebnis waren willkürliche Baumfällungen, die undokumentiert und ohne Ersatzpflanzungen blieben. Auch das Stadtgrün in den Kommunen verringerte sich und wurde artenärmer. Ein alarmierendes Signal, dass eine Änderung des Gesetzes dringend notwendig machte.
Der Neuentwurf stellt den Baum grundsätzlich unter erhöhten Schutz. Für seine Rolle als Lebensraum für Tiere, Insekten und andere Pflanzen, sowie seine Funktion als Biotopverbindung und „Luftfilter“ ist die Änderung ein wichtiger Schritt.
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Umfrage an 72 sächsische Kommunen
www.bund sachsen.de/themen/natur landwirtschaft/waldwildnis/baumschutz
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Pressekontakt
Annelie Treu | Pressereferentin | presse[at]bund sachsen.de | 0163 - 12 90 750

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