BUND Landesverband Sachsen

Sachsens Klimafahrplan braucht Beteiligung von Anfang an

16. Juli 2021 | Energiewende, Klimawandel, Braunkohle

BUND Sachsen

Sachsen. Anfang Juni wurde von der Sächsischen Staatsregierung das Energie- und Klimaprogramm (EKP) verabschiedet. Während im EKP bisher nur Ziele vereinbart wurden, soll nun bis Ende 2021 ein Maßnahmenplan zur Erreichung der Ziele erstellt werden. Als Auftakt dieses Prozesses trifft sich am Montag, den 19. Juli 2021 eine interministerielle Arbeitsgruppe, die eine Ressortabstimmung für den Maßnahmenplan erreichen soll. Für den BUND Sachsen wird nun die eigentlich entscheidende Phase eingeläutet, denn jetzt müssen ALLE sächsischen Staatsministerien ihren Anteil an den EKP-Zielen mit entsprechenden Maßnahmen untersetzen. Das bedeutet beispielsweise: Können sich Umweltministerium und Regionalentwicklungs-Ministerium über die Rahmenbedingungen für den ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien im EKP einigen?

Um sicher zu stellen, dass die Erstellung des konkreten Maßnahmenplans in die richtige Richtung läuft und schnell in die Umsetzung kommt, hat der BUND Sachsen in einem Schreiben an alle Staatsminister*innen eine Öffentlichkeitsbeteiligung von Anfang an gefordert. Denn bereits in der Einleitung des EKPs und dann immer wieder an verschiedenen Stellen findet sich der Verweis, die Staatsregierung strebe den Austausch mit allen Akteuren an – mit den Unternehmen, den Verbänden sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, erklärt dazu: „Eine Verbändebeteiligung darf nicht zum Alibi-Prozess verkommen, in dem Fachwissen und Stellungnahmen erst dann abgefragt werden, wenn der Maßnahmenrahmen bereits weitgehend feststeht. Die verbindliche völkerrechtliche Aarhus-Konvention verlangt für solche politischen Pläne, dass die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt wird, solange alle Optionen noch offen sind.“

Der BUND Sachsen schlägt deshalb ein Verfahren vergleichbar zur Kohle-Kommission vor, in dem nicht nur Regierungsvertreter*innen der betroffenen Staatsministerien vertreten sind, sondern auch Vertreter*innen der Verbände und ggf. auch neuer gesellschaftlicher Bewegungen. In der Kohle-Kommission habe sich dieses Konzept bewährt. So müssen Vertreter*innen von Gewerkschaften, Handel und Industrie genauso an einen Tisch wie Agrar- und Umweltverbände, Verkehrsverbände.

Des Weiteren mahnt der BUND Sachsen dazu, die maßgeblich vom BUND erstrittene Klima-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Erstellung des Maßnahmenplans ernst zu nehmen. Diese ist für alle deutschen Parlamente, Regierungen und Ämter verbindlich

Ekardt: „Das Verfassungsgericht hat klar gemacht, dass die Pariser 1,5-Grad-Grenze die verbindliche Vorgabe für den Klimaschutz ist. Selbst mit dem vom Weltklimarat sehr optimistisch gerechneten Klimabudget müssten wir 2035 weltweit bei Nullemissionen sein, wenn wir einen linearen Reduktionspfad wählen. Davon ist Sachsen meilenweit entfernt. Sofern die Sächsische Staatsregierung die Emissionsreduktionen nicht gleichmäßig zwischen den Generationen ausbalanciert, bleibt uns nur ein erneuter Gang vor Gericht.“

Der BUND Sachsen appelliert, den Beteiligungsprozess schnell, breit und fokussiert zu starten, damit Sachsen ab 2022 endlich in eine emissionsfreie Zukunft durchstarten kann.

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Pressekontakt

BUND Sachsen Hauptstadtbüro, medien[at]bund-sachsen.de, 0351/84754470

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