BUND Landesverband Sachsen

Silvester-Böllerei: Das neue Jahr lieber mit guter Luft beginnen

27. Dezember 2019 | Umweltgifte, Naturschutz

Same procedure as every year? Zu Silvester wird in Deutschland vielerorts außer Rand und Band geböllert. Der Effekt – schlechte Luft, Müllberge an den Straßenrändern, Sachschäden, verängstige Tiere und viele Menschen, die sich scheuen um Mitternacht auf die Straße zu gehen. Aus Sicht des BUND Sachsen ist es an der Zeit, das Bewusstsein für ein zeitgemäßes Silvesterfeuerwerk zu wecken und Alternativen aufzuzeigen: Licht-Shows und öffentliche Pyro-Spektakel statt privates Böllern im Feinstaub.

„Wir brauchen eine Alternative. Dabei geht es uns nicht um ein totales Verbot des Silvesterfeuerwerks, sondern um eine angemessene Form, um den Start ins neue Jahr zu feiern“, erklärt Felix Ekardt, Vorsitzender vom BUND Sachsen. „Auch in anderen europäischen Ländern gibt es längst gesetzliche Vorgaben. Der letzte Tag im Jahr sollte etwas Besonderes sein und nicht im Feuerwerksnebel und im Müll untergehen.“

Die Freisetzung von Giften und Gefahrstoffen beim Silvesterfeuerwerk sollte weitestgehend reduziert werden. Dazu sind gesetzliche Regelungen erforderlich. Nur so kann das Ausmaß der Freisetzung von giftigen und krebserregenden Schadstoffen in Wohngebieten deutlich reduziert werden.

Schadstoffe in Feuerwerkskörpern müssen begrenzt oder ganz verboten werden. Ekardt: „Wir rufen die Bundesregierung auf, das Sprengstoffrecht so zu ändern, dass durch die Bundesanstalt für Materialforschung nicht nur die Zusammensetzung der Knallkörper und Raketen sowie deren Gebrauchssicherheit geprüft wird, sondern Feuerwerk auch aufgrund der Toxizität der enthaltenen Stoffe oder der entstehenden Brandprodukte sowie hoher Staubentwicklung verboten werden kann.“

Auf kommunaler Ebene schlägt der Umweltverband vor, Voraussetzungen zu schaffen nach denen das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Gebieten aus Gründen des allgemeinen Gefahren- und Immissionsschutzes verboten werden kann beziehungsweise nur in besonderen festzulegenden Gebieten erfolgen darf, bei denen Brandschutz, Immissionsschutz und Naturschutz gewahrt sind. In einigen deutschen Städten, etwa in Quedlinburg, Lüneburg oder Göttingen, gibt es bereits ein eingeschränktes Verbot für die Innenstädte. Hier steht außerdem der Schutz der Altstadt mit ihren leicht entzündlichen Fachwerkhäusern im Fokus. Die Einschränkung, das Verbot und die Verlagerung von Silvesterfeuerwerk muss verpflichtender Teil der kommunalen Luftreinhaltepläne werden.
 
„Wir fordern die Gemeinden auf, auf Feuerwerk an jeder Straßenecke zu verzichten und stattdessen alternative Orte anzubieten, an denen ein Silvesterfeuerwerk für die Bürgerinnen und Bürger stattfindet. Nur so lassen sich die Auswirkungen begrenzen und für Mensch und Natur akzeptabel gestalten. Dies können auch öffentliche Höhenfeuerwerke sein, an denen sich die Bürgerinnen und Bürger anstelle eigenen Feuerwerks beteiligen können“, schlägt Ekardt vor.

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