BUND Landesverband Sachsen

Tötung eines Wolfes wäre rechtswidrig

23. März 2023 | Wolf, Naturschutz

Tötung eines Wolfes in Krappe (bei Löbau) wäre rechtswidrig – Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht

Ein Wolf Ein Wolf ©Adobe Stock/Dvorakova Veronika

Der BUND Sachsen hat aus mehreren Presseberichten Mitte Januar erfahren, dass die Entnahme – also die Tötung – eines Wolfes bei Löbau angeordnet worden sein soll. Es hatte zuvor mehrere Rissereignisse in einem Wildgatter in Krappe gegeben – also offenbar von Wölfen getötete Tiere. Daraufhin hat der BUND Sachsen umgehend Akteneinsicht bei dem zuständigen Landkreis Görlitz beantragt. Trotz der besonderen Eilbedürftigkeit verweigert das Landratsamt bis heute die Auskunft. Dabei ist sich das Amt für keine noch so seltsame Begründung zu schade – so bestreitet es unter anderem den seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Status des BUND Sachsen als anerkannte Umweltvereinigung.
Der BUND Sachsen, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, sah sich daher gezwungen, einen gerichtlichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz einzureichen, um die Tötung des Wolfes einstweilen auszusetzen, bis die Sach- und Rechtslage abschließend geprüft ist.
Zwischenzeitlich hat die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Tötung des Wolfes nach der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung nicht vorliegen. Die dort zumutbaren Schutzmaßnahmen des Gehegewilds, wie die Einhaltung einer Mindestzaunhöhe, wurden nämlich nicht durchgängig gewährleistet. Dem folgend hat das Verwaltungsgericht Dresden inzwischen den Prozess im Sinne des BUND Sachsen für erledigt erklärt.
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, kommentiert: „Mit der Pressemitteilung des LfULG hat sich für uns bestätigt, dass der Landkreis Görlitz die Tötung eines Wolfes nicht genehmigen darf und stattdessen der Herdenschutz zu verstärken ist. Der Vorgang ist ein weiteres Beispiel für die seit langem bekannte, oft unhaltbare Praxis sächsischer Behörden im Umgang mit Informations- und Beteiligungsrechten von Bürger:innen und Umweltverbänden. Ohne umfassende Behörden-Transparenz lässt sich der gesellschaftliche Konflikt zwischen dem Artenschutz für den Wolf und der ebenfalls nötigen Freiland-Tierhaltung nicht befrieden.“
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Pressekontakt Dr. Franziska Heß, stv. Vorsitzende des BUND Sachsen und Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, hess(at)baumann-rechtsanwaelte.de

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