Kommunen sind für die Unterhaltung von kleinen Flüssen und Bächen (Gewässer II. Ordnung) zuständig und müssen daher zum Erreichen der Ziele der sogenannten Wasserrahmenrichtlinie dringend handeln. Wir als BUND Sachsen möchten mit dem Projekt „Lebendige Ufer“ bis zum 31. Oktober 2026 Kommunen bei diesem Ziel unterstützen.
