Ortsumgehung Freiberg

Die Ortsumgehung (OU) Freiberg soll die mittelsächsische Stadt Freiberg im Osten, Süden und Westen umfangen. Der verkehrliche Nutzen ist fraglich - die Naturzerstörung gewiss: So sind 13 von 14 Rote-Liste-Fledermausarten durch den Bau in ihrem Bestand gefährdet. Der BUND Sachsen klagt gegen das Bauvorhaben.

Klage gegen Ortsumgehung Freiberg

Bildaktion in Freiberg gegen die geplante Ortsumgehung  (Carola Kunze / BUND Sachsen)

13 von 14 Fledermausarten der Roten Liste, Kammmolch, Schlingnatter und weitere Arten werden durch die Gesamtplanungen zur Ortsumfahrung Freiberg in ihrem Bestand gefährdet.
Die Planungsbehörde versucht nun, den Erfolg der ersten Klage des BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht (2012) im Nachhinein zu hintertreiben und nichtsdestotrotz die geplante Trasse ohne Änderungen zu verwirklichen. Da die vorgesehenen Maßnahmen zum Artenschutz nach wie vor unzureichend sind und weitere gefährdete Arten nach wie vor nicht in die Betrachtungen respektive Planungen einbezogen wurden, ist eine erneute Klage erforderlich, um sich den erreichten Erfolg nicht durch juristische Winkelzüge entwinden zu lassen. Seit Beginn der Planungen ist laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Umgebungsverkehr auf zumindest einer der anliegenden Bundesstraßen, der B 101, die Verkehrsbelastung gesunken. Es ist anzunehmen, dass damit auch die Belastung in der Freiberger Innenstadt gesunken ist.

Details zur OU im BVWP 2030

Der BUND hat sich zuletzt 2 x 2016 in Stellungnahmen gegen die OU Freiberg gewandt.
Stellungnahme März 2016
Stellungnahme BVWP 2030

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