Klage gegen Ortsumgehung Freiberg
13 von 14 Fledermausarten der Roten Liste, Kammmolch, Schlingnatter und weitere Arten werden durch die Gesamtplanungen zur Ortsumfahrung Freiberg in ihrem Bestand gefährdet.
Die Planungsbehörde versucht nun, den Erfolg der ersten Klage des BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht (2012) im Nachhinein zu hintertreiben und nichtsdestotrotz die geplante Trasse ohne Änderungen zu verwirklichen. Da die vorgesehenen Maßnahmen zum Artenschutz nach wie vor unzureichend sind und weitere gefährdete Arten nach wie vor nicht in die Betrachtungen respektive Planungen einbezogen wurden, ist eine erneute Klage erforderlich, um sich den erreichten Erfolg nicht durch juristische Winkelzüge entwinden zu lassen. Seit Beginn der Planungen ist laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Umgebungsverkehr auf zumindest einer der anliegenden Bundesstraßen, der B 101, die Verkehrsbelastung gesunken. Es ist anzunehmen, dass damit auch die Belastung in der Freiberger Innenstadt gesunken ist.