Satzung
Die Satzung ist die Grundlagen der Arbeit des BUND Landesverbandes Sachsen e.V.. Der Verband wird durch einen alle drei Jahre von der Landesdelegiertenversammlung gewählten, ehrenamtlichen Vorstand geleitet. Er verfolgt die in der Satzung hinterlegten Ziele.
Die jährlichen Landesdelegiertenversammlung ist das höchste Gremium des Verbandes, gibt die Richtung des Verbandes vor, bewilligt den Haushalt und entlastet den Vorstand.
SATZUNG DES BUND SACHSEN
Stand 16.12.2024
Marktheidenfelder Beschlüsse
In ihrer Fassung vom 15. November 1995 bilden die "Marktheidenfelder Beschlüsse" die Grundlage für die Zusammenarbeit des BUND Bundesverbandes mit Wirtschaftsunternehmen. Der BUND Landesverband Sachsen e.V. übernimmt die Marktheidenfelder Beschlüsse in der Vorstandssitzung vom Juni 2015 einstimmig und schließt somit Wirtschaftskooperationen in weitem Umfang aus.
Jugendschutz
Für den BUND ist die Arbeit mit Minderjährigen getragen von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Unser Verein macht sich stark für den Schutz der Würde und der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen. Einhergehend mit der Erweiterung der Freizeit- und Lernangebote für junge Menschen hat sich der Verein dazu entschlossen, seine Maßnahmen in diesem Bereich weiterzuentwickeln.
Ordnungen
HAUSHALTS- UND KASSENORDNUNG DES BUND SACHSEN Stand: Mai 2024
Geschäftsordnung Landesdelegiertenversammlung wird jedes Jahr zur Landesdelegiertenversammlung (angepasst) beschlossen. Seit 2014 gleich geblieben
Datenschutz
Wir gehen mit Ihren Daten verantwortungsvoll um.
Alles was Sie über die Datenverarbeitung beim BUND Sachsen wissen sollten:
Wir verwenden für Online-Treffen zoom. Zu diesem Anbieter wurden immer wieder Zweifel laut. Hier haben wir alles dazu zusammengetragen.