Kinder- und Jugendschutz beim BUND-Sachsen
Folgende verbindliche Regelungen haben sich bisher für die Vereinsarbeit ergeben:
- Ehrenamtliche des Landesverbandes, die im BUND Sachsen Veranstaltungen mit Minderjährigen durchführen, unterschreiben eine freiwillige Selbstverpflichtung zum respektvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
- Ehren- und Hauptamtliche, die Veranstaltungen mit Kindern und minderjährigen Jugendlichen betreuen, die eine oder mehr Übernachtungen beinhalten, hinterlegen eine Kopie des Erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als drei Monate) des Bundeszentralregisters in Bonn in der Landesgeschäftsstelle. Mittels einer Bedarfsbescheinigung, ausgestellt durch den BUND Sachsen, kann sich der/die Antragsteller*in von den hierfür sonst üblichen Antragskosten befreien lassen.
- Den Regional und Ortsgruppen wird für ihre Ehrenamtlichen ein analoges Vorgehen empfohlen.
- Für Fragen und sonstige Anliegen zum Thema Kinder- und Jugendschutz wenden sie sich bitte an unseren Jugendbildungsreferenten (paul.stoecker@bund-sachsen)