Kinder- und Jugendschutz beim BUND-Sachsen

Folgende verbindliche Regelungen haben sich bisher für die Vereinsarbeit ergeben:

  • Ehrenamtliche des Landesverbandes, die im BUND Sachsen Veranstaltungen mit Minderjährigen durchführen, unterschreiben eine freiwillige Selbstverpflichtung zum respektvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

  • Ehren- und Hauptamtliche, die Veranstaltungen mit Kindern und minderjährigen Jugendlichen betreuen, die eine oder mehr Übernachtungen beinhalten, hinterlegen eine Kopie des Erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als drei Monate) des Bundeszentralregisters in Bonn in der Landesgeschäftsstelle. Mittels einer Bedarfsbescheinigung, ausgestellt durch den BUND Sachsen, kann sich der/die Antragsteller*in von den hierfür sonst üblichen Antragskosten befreien lassen.

  • Den Regional und Ortsgruppen wird für ihre Ehrenamtlichen ein analoges Vorgehen empfohlen.

Download Selbstverpflichtung 
Stand 27.08.2018 

 

Kontakt

Sarah Morwinski

Jugendbildungsreferentin
sarah.morwinski@bund-sachsen.de E-Mail schreiben Tel.: Tel: +49 (0)351 87460763

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