Prioritäten neu setzen statt Zukunft kürzen
Der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 setzt aus Sicht des BUND Sachsen an vielen Stellen die falschen Prioritäten. Während wichtige Programme für Natur-, Klima- und Umweltschutz gekürzt werden, fließen weiterhin erhebliche Mittel in Straßenneubau, flughafennahe Infrastruktur oder ungebundene Wirtschaftsförderung. Gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel braucht es jedoch eine konsequente Ausrichtung auf Zukunftsinvestitionen. Deshalb zeigen wir auf, wo aus unserer Sicht Einsparpotenziale bestehen.
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| Bereich | Haushaltsstelle | Vorschlag | Einsparpotenzial 2027/28 | Begründung |
|---|---|---|---|---|
| Straßenneubau | EP 10, Kap. 10 12, Titel 771 75 | Neubau und Verlegung von Staatsstraßen mindestens halbieren | ca. 16 Mio. € | Erhalt vor Neubau. Neue Straßen verursachen zusätzlichen Verkehr, Flächenversiegelung und hohe Folgekosten. |
| Flughafenausbau | EP 15, Kap. 21, Titel 682 01 | Beteiligung an MFAG streichen | 58 Mio. € | Staatliche Vorleistungen für den Ausbau des Luftverkehrs widersprechen den Klimazielen und fördern zusätzlichen Flächenverbrauch. |
| Wirtschaftsförderung | EP 07, Kap. 07 03 | Allgemeine Investitionsförderung um 10 % reduzieren bzw. an verbindliche Nachhaltigkeitskriterien koppeln | ca. 84,1 Mio. € | Fördergelder sollen gezielt klimafreundliche und ressourcenschonende Unternehmen unterstützen statt pauschal verteilt werden. |
| Prestigeprojekt Fernsehturm | EP 10, Kap. 10 07, Titel 892 01 | Landeszuschüsse streichen | 3 Mio. € | In Zeiten knapper Kassen sollten Zukunftsinvestitionen Vorrang vor touristischen Prestigeprojekten haben. |
| Tierzuchtförderung | EP 09, Kap. 09 03, Titel 686 55 | Förderung der FRL Tierzucht und SZH einstellen und für Tierwohlumbau nutzen | 7 Mio. € | Öffentliche Mittel sollten den Umbau zu einer klima- und tiergerechten Landwirtschaft unterstützen. |
Die freiwerdenden Mittel
Gesamtes Einsparpotenzial: rund 168 Mio. € für 2027/28. Die vorgeschlagenen Umschichtungen zeigen, dass eine solide Haushaltskonsolidierung und konsequenter Klima- und Naturschutz kein Widerspruch sind. Bereits durch eine stärkere Fokussierung auf Straßenerhalt statt Straßenneubau, den Verzicht auf klimaschädliche Infrastrukturprojekte sowie eine stärker an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtete Wirtschaftsförderung lassen sich erhebliche Mittel freisetzen. Diese könnten genutzt werden, um Kürzungen im Naturschutz zurückzunehmen und notwendige Zukunftsinvestitionen zu sichern.
Die freiwerdenden Mittel sollten stattdessen fließen in:
- Erhöhung der Finanzierung der Förderlinie „Natürliches Erbe“
- Klimafonds und Ausbau erneuerbarer Energien
- Moorschutz und Natürlichen Klimaschutz
- Gewässerrenaturierung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
- Radverkehr und nachhaltige Mobilität
- Naturschutzverbände und Umweltbildung
Ein Haushalt ist immer Ausdruck politischer Prioritäten. Angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise sowie zunehmender Extremwetterereignisse sollten öffentliche Mittel vor allem dort eingesetzt werden, wo sie langfristig Schäden vermeiden, natürliche Lebensgrundlagen erhalten und die Resilienz Sachsens stärken. Investitionen in Naturschutz, Gewässer, Moore und erneuerbare Energien sind keine freiwilligen Zusatzaufgaben, sondern Vorsorge für die Zukunft. Statt an diesen Bereichen zu sparen, sollte Sachsen klimaschädliche und wenig zukunftsfähige Ausgaben konsequent abbauen und die freiwerdenden Mittel in eine nachhaltige Entwicklung des Freistaates investieren.
Weitere Anmerkung: Der sächsische Haushalt muss über 78 Millionen Euro für die Braunkohlesanierung bereitstellen, da es sich um historische DDR-Altlasten der staatlichen LMBV handelt. An diesen unvermeidbaren Kosten der Vergangenheit lässt sich akut nichts mehr ändern, weshalb sie als unmissverständliches Warnsignal dienen müssen. Diese Summe zeigt schwarz auf weiß, welche Millionenlasten dem Staat auch bei der LEAG und MIBRAG drohen, wenn die aktuellen Betreiber nicht rechtzeitig in die Pflicht genommen werden. Um das zu verhindern, muss der Freistaat die Kraftwerkbetreiber jetzt zu absolut insolvenzsicheren Rücklagen für alle zukünftigen Ewigkeitslasten zwingen.
| Braunkohlefolgekosten | EP 07, Kap. 07 10, Titel 891 51 und 893 51 | Finanzierungssystem überprüfen und Bergbauunternehmen stärker an den Folgekosten beteiligen | 78,234 Mio. €. | Die Kosten der Braunkohlesanierung und des Grundwasseranstiegs dürfen nicht dauerhaft von der Allgemeinheit getragen werden. Unternehmen, die über Jahrzehnte erhebliche Gewinne aus dem Braunkohleabbau erzielt haben, müssen sich stärker an den langfristigen Umwelt- und Sanierungskosten beteiligen. |
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