2. ÄNDERUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN „AM KIRSCHBERG“ Stadt Weißenberg

17. Januar 2018 | Lebensräume, Naturschutz, Stellungnahmen

Im Weiteren werden die Planungen in der jetzigen Form abgelehnt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:

•    Im Nachhaltigkeitskonzept der Bundesregierung ist das Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten. Es ist zu bezweifeln, dass die Ausweisung immer weiterer Wohngebiete außerhalb des Stadtgebietes diesem Ziel gerecht wird.
•    Im Weiteren werden die Planungen in der jetzigen Form abgelehnt. Die grünordneri-schen Festsetzungen sind vage und an deren Willen zur Umsetzung sind Zweifel ange-bracht. Zum Umfang des Grünstreifens zur offenen Landschaft nach Westen hin gibt es z.B. keine nachvollziehbaren Festsetzungen.
•    Es wird beschrieben, dass zur Durchgrünung im Ursprungsbebauungsplan die Anpflan-zung von Laubbäumen festgesetzt worden ist. Abgesehen davon, dass zu bezweifeln ist, dass eine solche Festsetzung auf privatem Grund durchsetzbar ist, ist im gegenwärtigen Zustand des Wohngebietes von einer „Durchgrünung“ noch nichts zu erkennen. (üblich ist ja in solchen Gebieten die Anpflanzung von kniehohen Koniferen)  Für grünplanerische Festsetzungen müssen im Plangebiet öffentliche Flächen gesichert werden, auf denen die Festsetzungen in der erforderlichen Qualität umgesetzt werden können. Hier hätte sich z.B. der Lage nach das Flurstück 272/59 angeboten.
•    Die bereits vorhandene straßenbegleitende Bepflanzung auf der Ostseite soll offensichtlich ersatzlos zugunsten der zwei neuen Grundstücke verschwinden.
Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kühn, Regionalgruppe Bautzen

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