Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Zusendung der Unterlagen und der Möglichkeit zur Stellungnahme.
Stellungnahme
Es ist grundsätzlich sinnvoll, die in dem allgemeinen Wohngebiet vorhandenen Grundstücke auch für Wohnbebauung zu nutzen. Vor allem auch die vorhandene gute Anbindung und Erschließung sprechen dafür.
Zur Grünordnung ist zu bemerken, dass laut der aufgestellten Festsetzungen für dieses Grundstück mindestens 4 Bäume zu pflanzen wären. Es ist durchaus noch ein wesentlicher Gehölzbestand vorhanden, der bei der Planung noch zu berücksichtigen ist in Form von Ersatzpflanzungen oder Zahlungen in einen Fonds. Hierbei ist die Gehölzschutzsatzung der Gemeinde zu beachten. Dass der lt. Festlegung im alten Plan zu erhaltende Gehölzbestand zum Großteil nicht mehr vorhanden ist, kann ebenfalls nicht sanktionslos hingenommen werden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Einhaltung der Festlegungen des B-Plans nach Abschluss der Arbeiten auch kontrolliert wird.
Wir empfehlen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch die Pflanzung von Sträuchern mit in Betracht zu ziehen.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Richter
Vors. BUND Schwarzenberg
