BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 Wohngebiet „An der Siegfried-Rädel-Str.“ der Stadt Pirna

20. Mai 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Übersendung der Unterlagen zum o.g. Vorhaben sowie zur Verlängerung der Abgabefrist.

Zu den vorgenommenen Änderungen im Entwurf des B-Planes sind aus Sicht des Naturschutzes keine weiteren Hinweise zu bemerken.

Wir möchten jedoch anmerken, dass generell die Bebauungsabsicht im rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Gottleuba und der Elbe äußerst kritikwürdig ist. Wir bezweifeln, dass sich hier nachhaltig gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse realisieren lassen und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung gegeben ist (s. §1 BauGB). Statt auf eine Minimierung der Risiken hinzuwirken, werden durch die Bebauung neue geschaffen. Im Hochwasserfall müssten die Häuser ggf. evakuiert werden.

Aus der Begründung bzw. dem Umweltbericht geht nicht hervor, inwiefern eine Alternativenprüfung (abgesehen von der 0-Variante S. 19 UB) stattgefunden hat. Die Entwicklung derartiger Flächen sollte erst dann erwogen werden, wenn sich im Gemeindegebiet keine anderen bebaubaren Flächen mehr finden lassen. Dazu fehlen aber entsprechende Ausführungen. Dabei erweist es sich als äußerst nachteilig, dass die Fläche nicht aus einem rechtskräftigen FNP entwickelt wurde (S. 6 UB).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. David Greve
Landesgeschäftsführer

 

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