Stellungnahme zum Bebauungsplan „Wohngebiet Markersbacher Talblick“ der Gemeinde Raschau-Markersbach, Flurstück 81/1 und Teilflächen des Flurstücks 227/1 Gemarkung Markersbach, Verfahren nach §13 BauGB

02. Januar 2020 | Stellungnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir bedanken uns für die Zusendung der Unterlagen und die Möglichkeit zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme

 

Wir haben keine grundsätzlichen Einwände gegen das geplante Vorhaben. Auch wenn es sich wohl um Maßnahmen im Außenbereich handelt, geht es praktisch um eine Nachverdichtung in der Ortslage. Die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und von Baulücken ist daher sinnvoll.

 

Das beschleunigte Verfahren hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen zum Gebietsschutz und zum Artenschutz in der Bauleitplanung. Die Artenschutzprüfung durch die Gemeinde ist daher weiterhin notwendig und zu dokumentieren. Auch der Schutz geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG muss beachtet werden. Die Gemeinde muss sich mit gleicher Intensität mit den Umweltbelangen beschäftigen, als wenn sie eine Umweltprüfung durchführen würde.      

 

Beim geplanten Standort handelt es sich um eine magere Frischwiese. Es ist zu prüfen, ob geschützte Pflanzen vorkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Richter
Vors. BUND Schwarzenberg

 

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