BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Westsachsen

27. März 2018 | Lebensräume, Mobilität, Stellungnahmen

Aus Sicht des BUND ist der Entwurf des Regionalplans änderungsbedürftig und wird deswegen in der derzeitigen Form abgelehnt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und für die Übermittlung des Regionalplanentwurfs und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Aus Sicht des BUND ist der Entwurf des Regionalplans änderungsbedürftig und wird deswegen in der derzeitigen Form abgelehnt. Folgend dargestellte Änderungen sind in den Regionalplan aufzunehmen:
Geforderte Änderungen der raumplanerischen Festlegungen (Grundsätze und Ziele) werden z. T. durch Streichungen und durch Hervorhebungen in Fett und unterstrichen dargestellt. Wir bitten um Verständnis, dass teilweise aufgrund von verschiedenen Bearbeitern und angesichts des Umfangs und des Zeitdrucks die Darstellungen der Änderungen sich teilweise unterscheiden.  
1.    Leitbild
Das Leitbild ist änderungsbedürftig. Dort wird die Braunkohleverstromung als technologische Brücke ins „Zeitalter der Erneuerbaren“ mit einem Zeithorizont bis ca. 2040 dargestellt. Dem muss eindeutig widersprochen werden. Die Braunkoh-leverstromung ist keine Brückentechnologie, sie ist vielmehr ein Hindernis für eine Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Energieerzeugung. Die Braunkohlever-stromung wird lediglich durch direkte und indirekte Subvention am Leben erhal-ten, unter Berücksichtigung der tatsächlich anfallenden Kosten (Kosten für das Gesundheitswesen durch Schädigung der menschlichen Gesundheit, Kosten für die Grundwasserentnahme und für den Gewässerhaushalt zur Gewinnung von Braunkohle, Kosten für die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, Kosten für die Nachsorge von Braunkohleförderungsgebieten, Kosten für die Schädigung des Naturhaushalts usw.) ist sie auch volkswirtschaftlich nicht mehr tragbar. Zudem ist sie auch technisch nicht mehr als Brückentechnologie anzuse-hen, da die Braunkohleverstromung wenig flexibel (auch im Vergleich zu anderen auf fossilen Brennstoffen beruhenden Technologien, wie bspw. Gaskraftwerke) bei der Bereitstellung von Energie ist und deswegen auch nicht als Grundlasttech-nologie fungieren kann (hier noch der Verweis darauf, dass auch die Braunkoh-lereserve, bislang noch nie in Anspruch genommen wurde, vgl. www.n-tv.de/wirtschaft/Braunkohle-Reserve-noch-nie-aktiviert-article20316304.html). Auch der Zeithorizont (2040) ist mehr als nicht nachvollziehbar, da seit dem völ-kerrechtlichen Abkommen von Paris ein schnellst mögliches Handeln gefordert wird, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau, wenn möglich auf 1,5 °C über dem vorin-dustriellen Niveau, zu senken. Diese völkerrechtliche Verpflichtung findet in dem Regionalplanentwurf überhaupt nicht statt, es bleibt völlig unklar, wie diese Ziele für die Planungsregion erreicht werden sollen. Klar ist jedenfalls, dass eine Braun-kohleverstromung bis in das Jahr 2040 offensichtlich diesen Zielen widerspricht und diesen entgegenläuft. Im Leitbild ist der Absatz zur Braunkohleverstromung zu streichen. Auch vor dem Hintergrund, das nach diesem Absatz zur Braunkoh-leverstromung ein Absatz zu den Anpassungen an den Klimawandel steht, ist sehr bedauerlich und auch in sich widersprüchlich. Gerade im Hinblick darauf, sollte das Ende der Braunkohlegewinnung und -verstromung als effizienteste Anpas-sungsstrategie mit in den Absatz zu den Strategien zum Klimaschutz aufgenom-men werden. Des Weiteren sollte das Übereinkommen von Paris mit seinen we-sentlichen Verpflichtungen in das Leitbild aufgenommen werden. Gerade weil es sich um einen Plan handelt, der die zukünftige Entwicklung steuern soll, besteht diese Notwendigkeit.  
2.    Raumstrukturelle Entwicklung
Den für die raumstrukturelle Entwicklung gefassten Grundsätzen fehlt es an einer Hervorhebung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen als Voraussetzung für ausgeglichene ökologische Verhältnisse in der Planungsregion. Die unter  G 1.1.7 - G 1.1.12 formulierten Grundsätze sind fast ausschließlich auf wirtschaftli-che und infrastrukturelle Erwägungen beschränkt und zielen auf ein Wirtschafts-wachstum ab.  Gerade im Hinblick auf die in den einzelnen Grundsätzen hervor-gehobene Entwicklung des Tourismus und der Erholungslandschaft ist hervorzu-heben, dass ausgewogene ökologische Verhältnisse die Grundlage hierfür darstel-len und die Attraktivität dieser Gebiete ausmachen. Entsprechende Vorgaben der Entwicklung des Naturhaushalts und der Schutz wertvoller Ökosysteme sollte für die einzelnen Teilgebiete der Planungsregion aufgenommen werden. Zudem feh-len entsprechende Grundsätze für die Teilregionen, die sich aus dem Leitbild er-geben (Effiziente Flächennutzung, Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, Kulturlandschaftsentwicklung und Freiraumschutz/Einbindung von Strategien zum Klimaschutz und zur vorausschauenden Anpassung an die Folgen des Klimawan-dels).
3.    Verbindungs- und Entwicklungsachsen
Das Ziel 1.5.2 sollte wie folgt geändert werden:
„Im Verlauf der überregional bedeutsamen Verbindungs- und Entwicklungsachsen soll der schienengebundene Personennahverkehr gesichert und ausgebaut werden.“
Der schienengebundene Personennahverkehr als umweltschonender Nahverkehr bedarf des Ausbaus, um eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu erreichen. Da die Verkehrsverbindungen der Verbindungs- und Entwicklungs-achsen nicht immer hinreichend gegeben sind, ist auch das Erfordernis des Aus-baus des schienengebundenen Nahverkehrs in das Ziel mit aufzunehmen. Dies betrifft bspw. die Verbindung Leipzig - Merseburg, für die derzeit keine schienen-gebundene Verbindung besteht, die für Pendler nutzbar ist.  
4. Siedlungsentwicklung
Aus dem Umweltbericht ergibt sich, dass das 30-ha-Ziel der nationalen Nachhal-tigkeitsstrategie überwiegend durch die Städte und Kommunen im vorangegan-genen Planungszeitraum verfehlt wurde (ca. 63 % der Städte und Kommunen verfehlen das Ziel bezogen auf deren Einwohnerzahl). Neben dem Flächenspar-ziel der Bundesregierung, hat auch der Freistaat Sachsen ein eigenes und damit korrespondierendes Flächeninanspruchnahmeziel von weniger als 2-ha-pro-Tag bis zum Jahr 2020. Wir gehen davon aus, dass hier insbesondere die Regional-planung in der Pflicht steht, die Neuinanspruchnahme durch regionalplanerische Festlegungen deutlich zu reduzieren. In dem Umweltbericht wird auf die zukünfti-ge Einhaltung des 30-ha-Ziels eingegangen, jedoch wird für die zukünftige Einhal-tung lediglich und ausschließlich auf die neu ausgewiesenen Gewerbe- und In-dustriegebiete abgestellt und diese bilanziert. Das Flächensparziel besteht jedoch in Hinsicht auf jegliche Siedlungs- und Verkehrsflächen, umfasst daher mehr als die Neuinanspruchnahme durch Industrie- und Gewerbegebiete. Die Prognose ist daher unter Berücksichtigung aller Siedlungs- und vor allem Verkehrsflächen neu vorzunehmen. Es ist zu erwarten, dass das Flächensparziel durch den Regional-planentwurf 2017 nicht eingehalten werden kann, daher bedarf es weiterer Ziel-festlegungen im Regionalplan, um die Flächeninanspruchnahme zukünftig auf ein annährend ausgewogenes Flächenverhältnis zu reduzieren. Besonderes Augen-merk sollte dabei die Reduzierung der Neuinanspruchnahme durch straßenge-bundenen Verkehrsinfrastruktur gelegt werden.
Wir regen ausdrücklich an, das Ziel 2.2.1.1 zu ändern.  

Weiterlesen als PDF

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb