BUND Landesverband Sachsen

Stellungnahme zum Entwurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberes Elbtal/Osterzgebirge

31. Januar 2018 | Lebensräume, Stellungnahmen

Generell ist zu kritisieren, dass noch immer viel zu viele Vorrang- und Vorbehalts-gebiete Straße im Regionalplanentwurf ausgewiesen wurden. Unter Beachtung der demografischen Entwicklung, der erheblichen Umweltauswirkungen von Straßen Neu- und Ausbauten und der entgegenstehenden politischen Ziele ist die umfangreiche Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Straße nicht nachvollziehbar.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

1.    Verkehrsentwicklung/Straßenneubau
Generell ist zu kritisieren, dass noch immer viel zu viele Vorrang- und Vorbehalts-gebiete Straße im Regionalplanentwurf ausgewiesen wurden. Unter Beachtung der demografischen Entwicklung, der erheblichen Umweltauswirkungen von Straßen Neu- und Ausbauten und der entgegenstehenden politischen Ziele ist die umfangreiche Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Straße nicht nachvollziehbar. Zunächst geht der Entwurf des Regionalplans für den überwie-genden Teil des Planungsgebietes von einem Rückgang der Bevölkerungszahlen aus, wobei dies auf die Ausweisung von Straßenvorhaben soweit erkennbar kei-nen Einfluss hat. Zudem wird das Ziel der Bundesregierung sowie der Landesre-gierung, die Flächenversiegelung auf unter 30 ha bzw. 2 ha pro Tag zu senken, nicht hinreichend beachtet und findet keinen Eingang in dem regionalplanerischen Festlegungsteil (dies sollte unbedingt nachgeholt werden).
Über die Umweltauswirkungen der Straßenvorhaben lassen sich dem Umweltbe-richt keine hinreichenden Aussagen entnehmen. Die allgemeinen Aussagen zu den Umweltauswirkungen haben jedenfalls nicht zur Annahme von erheblichen Umweltauswirkungen und zum Abstandnehmen von diesen Vorhaben geführt, was ebenfalls nicht nachvollzogen werden kann.
Unklar ist weiterhin, warum Alternativen hier nicht erneut geprüft worden sind, sondern davon ausgegangen wird, dass die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete den besten Alternativen entsprechen sollen. An dieser Stelle ist auch zu hinterfragen, warum Alternativen, die im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans und der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebracht wurden, nicht geprüft worden sind.
Darüber hinaus werden auch für Vorhaben, die nicht im BVWP 2030 enthalten sind, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, weshalb die Frage nach der Notwendigkeit dieser Vorhaben besteht. Im Umkehrschluss sollte die Nichtbe-rücksichtigung von Vorhaben im BVWP zur Feststellung führen, dass an diesen kein Bedarf besteht.
Weiterhin kann an keiner Stelle der regionalplanerischen Festlegung ein Ziel oder Grundsatz entnommen werden, wonach der Güterverkehr und der Personenver-kehr von der Straße auf die Schienenverkehrswege zu verlagern ist. In Bezug auf die umfangreiche Ausweisung von Ortsumgehungen (kleinräumige Umgehung) soll weiterhin angemerkt werden, dass diese schon aufgrund ihrer Funktionen nicht einen überregionalen Bedarf (im Zuge des BVWP 2030) rechtfertigen kön-nen. Gleichzeitig lassen sich durch Ortsumgehungen die Umweltauswirkungen nicht verringern, sondern werden vielmehr auf andere Schutzgüter verlagert (Bo-den, Tiere u. Pflanzen sowie biologische Vielfalt). Dementsprechend werden die regionalplanerischen Festlegungen betreffend der Straße abgelehnt. Dies betrifft insbesondere die VRG sowie VBG (S 177, S 136, B 98, B 170, B 173, B 169, B 170, A 4).
VRG S 177 (Ortsumgehung Wünschendorf/Eschdorf sowie Verlegung süd-lich Großerkmannsdorf (Trassenverlauf)
Der im Regionalplanentwurf vorgesehene Trassenverlauf bedarf aus unserer Sicht zwingend (bezogen auf die rechtliche Verpflichtung zur Vermeidung von vermeidbaren, erheblichen Eingriffen im BNatSchG) Korrekturen und die im Rahmen einer naturschutz- und umweltschutzfachlichen Alternativenprüfung her-auszuarbeiten wären. Es hat sich im Planfeststellungsverfahren gezeigt, dass mit der bisher vorgesehenen Trasse aus Sicht des Naturschutzes erhebliche Eingriffe verbunden sind, die durch eine Modifizierung des Trassenverlaufes vermieden werden können und damit zu vermeiden sind (vgl. Stellungnahme des BUND zur S177 als Anlage 1 zu dieser Stellungnahme).
VRG SB01 Dresden-Wilsdruff
Die Ausweisung des VRG SB01 für die Stadtbahn Dresden-Wilsdruff wird be-grüßt. Allerdings wird gefordert, dass nicht nur der OT Kesselsdorf an die Stadt-bahn angeschlossen wird, sondern auch tatsächlich Wilsdruff (mit Endpunkt Bahnhof Wilsdruff). Hier ist die regionalplanerische Festlegung dahingehend zu ändern, dass die bisher ausgewiesene verkehrliche Nachnutzung der Bahntrasse nach Wilsdruff dem VRG SB01 zugerechnet wird und das VRG SB01 bis zum Hauptbahnhof Wilsdruff durchgeführt wird.
 
VBG eb01 Heidenau – (Breitenau/Staatsgrenze CR)
Die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes VBG eb01 wird kritisch gesehen. Bisher wurde nicht der Nachweis erbracht, dass sich durch die geplante Eisenbahntrasse auch wirklich eine Entlastung der Elbtal-Bahntrasse einstellt und damit auch eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Bahn erreicht wird. Soweit erkennbar, ist das Vorbehaltsgebiet nicht Bestandteil der SUP und des Umweltbe-richtes. Es bleibt daher offen, ob die erheblichen Umweltauswirkungen des Vor-habens mit den beabsichtigten Zielen im Verhältnis stehen.
Radwege
Zu den nunmehr ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Radweg sollte ergänzend auch eine regionalplanerische Festlegung zu Gunsten einer kurzen und sicheren Radwegverbindung von Dresden nach Radebeul, Coswig und Meißen erfolgen. Der Elbradweg ist in seinem Verlauf nicht ausreichend für die Nutzung durch Berufspendler geeignet. Um eine nachhaltige und umweltschonende Mobili-tät der Berufspendler mittels Radverkehr nach Dresden zu generieren, braucht es diese zum Elbradweg alternative Route.
VRG RW06 Elberadweg Dresden Wachwitz-Niederpoyritz
Die Ausweisung des Vorranggebiets wird begrüßt. Der Verwirklichung des El-bradweges an diesem Abschnitt ist ein besonderer Stellenwert beizumessen, weil hier eine hohe Unfallgefahr durch starken Kfz-Verkehr gegeben ist.

2.    Wirtschaftsentwicklung
Gewerbliche Wirtschaft
Bei der Flächenprüfung für Vorsorgestandorte Industrie und Gewerbe (S. 51, Re-gionalplanentwurf) ist zu kritisieren, dass sich die Kriterien lediglich auf die Anbin-dung an Straßenverkehrswege konzentrieren. Um dem Ziel gerecht zu werden, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, müsste das Krite-rium der vorhandenen oder möglichen Schienenanbindung deutlich hervorgeho-ben werden. Dementsprechend wäre das Kriterium einer vorhandenen oder mög-lichen Anbindung im Umkreis von 2 km um einen Schienenverkehrsweg anzule-gen. Die bisher angelegten Kriterien sind als Schritt in die falsche Richtung zu werten, einen zukünftig umweltverträglichen Güterverkehr zu schaffen. Wir for-dern daher, die Ausweisung der Vorsorgestandorte Industrie und Gewerbe neu vorzunehmen (unter Beachtung des beschriebenen Kriteriums der vorrangigen Anbindung an Schienenverkehrswege).
Gewerbegebiet Langenwolmsdorf
Die Lage in der Landschaft des sehr großen Gewerbegebietes hält der BUND für nicht gut geeignet. Das Gebiet ist weithin sichtbar – so wäre auch ein künftiges Gewerbegebiet an der Stelle landschaftsbildprägend. Es steht zu befürchten, dass ein hier angesiedeltes Gewerbe direkt oder indirekt erhebliche negative Auswir-kungen auf das benachbarte Schutzgebiet Polenztal haben wird. Weiterhin befin-det sich die beabsichtigte Vorranggebietsfestlegung auf Boden mit einer sehr ho-hen, hohen und mittleren Ertragsfähigkeit. Eigentlich wäre hier auch ein Vorrang-gebiet Landwirtschaft eine angemessene raumplanerische Vorranggebietskatego-rie. Dieser Standort ist gemessen an diesen Kriterien für ein so großes Gewerbe-gebiet nicht für gut geeignet. Der BUND hält eine Verlegung, zumindest aber eine deutliche Verkleinerung des Gewerbegebietes an dieser Stelle für sinnvoll. Wird dem in der Abwägung der raumplanerischen Belange nicht Folge geleistet, sind die besonderen Bedeutungen und Empfindlichkeiten der umliegenden Landschaft und Naturgüter besondere Beachtung in einer künftigen Planung und Gestaltung des Gewerbegebietes zu leisten (u. a. visuell-optisch, Bodenschutz, Schad-stoffvermeidung/-minimierung).
Gewerbegebiet zwischen Krebs, Zuschendorf und Pirna
Wird hier ein Gewerbegebiet errichtet, würde durch die Bebauung die große Kalt-luft-Entstehungsfläche für Pirna versiegelt und funktional entwertet werden. Ins-gesamt würde durch eine Gewerbefläche in dieser Größenordnung Pirna mit den umliegenden Ortschaften zusammenwachsen. Vor diesen Hintergründen wird eine Verkleinerung des Gewerbegebietes angeregt, um insbesondere Kaltluftent-stehungsflächen für Pirna zu erhalten und eine räumliche Abgrenzung durch grü-ne Freiräume zwischen Pirna und den umliegenden Orten zu erhalten.
Gewerbeansiedlung zw. Dippoldiswalde, Oberhäslich und Reinholdshain
Durch dieses Gewerbegebiet würde ein Zusammenwachsen der o.g. Ortschaften eingeleitet. Die umfangreiche Flächeninanspruchnahme und Verbrauch von wert-voller landwirtschaftlicher Ackerfläche mit einer hohen natürlichen Ertragsfähig-keit im Umfang 28 ha hält der BUND nicht für zeitgemäß bzw. nicht passfähig mit dem politischen Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren und insbesondere hochwertige Ackerflächen zu erhalten.

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