Stellungnahme zum Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 und zur Aufstellung von Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten

12. November 2018 | Stellungnahmen

Der BUND bemängelt, dass es an einer umfassenden Strategie fehlt, die Ursachen für die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in den Blick nimmt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Landesverband Sachsen e. V. bedankt sich für die Beteiligung zum o. g. Verfahren. Mit dem Entwurf von Managementplänen bzw. deren Änderung für invasive gebietsfremde Arten soll eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise gegenüber den identifizierten Arten herbeigeführt werden.

Der BUND bemängelt, dass es an einer umfassenden Strategie fehlt, die Ursachen für die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in den Blick nimmt. Darüber hinaus ist mit Blick auf einzelne vorgesehene Maßnahmen fraglich, ob die Ergreifung dieser Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Maßnahme, dem Schutz des Ökosystems, steht. Vielmehr lassen einige Maßnahmen negative Auswirkungen auf das Ökosystem und relevante Zielarten (des Artenschutzes) erwarten. Der Entwurf der Managementpläne in der derzeitigen Form wird daher abgelehnt.

Begründung:

Die Verbreitung von invasiven und gebietsfremden Arten ist fast ausschließlich auf anthropogene Maßnahmen (globalisierter Handel und Verkehr, Aussetzung und Einführung, Gefangenschaftsflüchtlinge usw.) zurückzuführen. Die Ausbreitung wird u. a. von den sich ändernden klimatischen Verhältnissen (infolge anthropogen bedingter Steigerung der Treibhausgasemissionen) wie auch anderen anthropogenen Einflüssen wie intensiver Landwirtschaft (z. B. Nährstoffeintrag in Gewässer) oder Bejagung von Fressfeinden oder ursprünglichen Besetzern der ökologischen Nische begünstigt). Eine wirksame Strategie und daraus abgeleitete Maßnahmen gegen invasive und gebietsfremde Arten müssten daher zunächst an den genannten Ursachen ansetzen. Dies ist vorliegend nicht ansatzweise erkennbar. Wir fordern daher eine Strategie und daraus abgeleitete Maßnahmen, die Ursachen (wie die Überdüngung in der Landwirtschaft) und nicht Symptome bekämpfen. Tatsächlich ist es so, dass einzelne „invasive Arten“ ökologische Nischen besetzen, die zuvor von „heimischen Arten“ ausgefüllt wurden, deren Bestände durch den Menschen in der Vergangenheit stark reduziert wurden. So können „invasive Arten“ also im Extremfall gar dazu führen, dass ein Ökosystem wieder funktionsfähiger wird. Wir fordern eine Intensivierung der Bemühungen und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und des Ökosystems, statt sich um eine Randerscheinung wie die „invasiven und gebietsfremde Arten“ zu kümmern. Nicht invasive und gebietsfremde Arten bedrohen die biologische Vielfalt und das Ökosystem in großem Maße, sondern für den Verlust von Lebensräumen und Arten ist in erster Linie der Mensch verantwortlich – auch dann, wenn dieser Vorgang durch „invasive und gebietsfremde Arten“ ausgelöst wird. An dieser Stelle ist die intensive und über ihre Regenerationsfähigkeit hinausgehende Nutzung unserer Landschaft kritisch zu würdigen. Diese bedingt zudem auch die Ausbreitung gebietsfremder Arten. So konnte sich bspw. der fototoxische Riesenbärenklau nur aufgrund der landwirtschaftlichen Stickstoffüberflutung so stark in Deutschland vermehren.

Wir verweisen weiterhin darauf, dass in erster Linie wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden durch invasive und gebietsfremde Arten entstehen, jedoch geringer naturschutzrelevante. Im Vergleich der Schäden für den Naturschutz einerseits durch invasive und gebietsfremde Arten und andererseits anthropogenen Nutzungen erscheinen die ökologischen Schäden durch invasive und gebietsfremde Arten gering. Kostenintensive und großflächige Maßnahmen (bspw. Entnahmen) stehen daher in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel und ändern an den Ursachen nichts. Zudem haben einige in den Maßnahmenblättern vorgesehene Maßnahmen negative Auswirkungen auf Zielarten des allgemeinen und besonderen Artenschutzes sowie auf Lebensraumtypen des Gebietsschutzes. So ist die Erhaltung von bestehenden Barrieren in Fließgewässern (als Maßnahme für gebietsfremde Krebstiere) nicht nur kontraproduktiv für den genetischen Austausch von Zielarten (bspw. Lachs, Aal, Flussperlmuschel usw.) sondern auch für die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer (Sedimenthaushalt, Biotopverbund) und damit als Verstoß gegen die WRRL zu werten. Auch Entnahmen als vorgesehene Maßnahmen (bspw. für Nilgans, Bisam, Marderhund) können ihrerseits negative Auswirkungen auf Zielarten haben. So können Abschüsse oder das Fangen von relevanten Zielarten des Artenschutzes nicht ausgeschlossen werden, zudem führt eine intensive Jagd in Schutzgebieten zur Störung von Zielarten, ohne das dadurch die Ausbreitung der invasiven und gebietsfremden Arten absehbar tatsächlich eingedämmt werden kann.

Hier sind vielmehr Maßnahmen, die Ursachen bekämpfen und zugleich eine Ausbreitung verhindern können, zielführender. Beispiele hierfür sind Maßnahmen in Form des Verbots neuer Haltungen auf bisher von Marderhunden nicht besiedelten Meeresinseln und die Auflösung bereits bestehender Haltungen. Ein weiteres Beispiel für eine befürwortete Maßnahme ist ein striktes Fütterungsverbot für Nilgänse.

Gans generell wird die Maßnahme M 1 in Form der Öffentlichkeitsarbeit befürwortet. Es besteht erheblicher Bedarf an einer Information der Öffentlichkeit. Diese Informationen sollten durch entsprechende Aufbereitung zur Versachlichung der Diskussion um den Umgang mit invasiven und gebietsfremden Arten beitragen um eine ungerechtfertigte „Hexenjagd“ zu vermeiden. Die Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit in den Maßnahmenblättern sollten jedoch um die Angabe ergänzt werden, dass die Ursachen für die Verbreitung von invasiven und gebietsfremden Arten durch den Menschen selbst begründet werden und somit einer kritischen Würdigung durch die Öffentlichkeit bedarf.

Abgelehnt werden hingegen pauschale Maßnahmen wie der Populationskontrolle oder -beseitigung durch Entnahme. Derartige Maßnahmen können überhaupt nur für abgegrenzte Bereiche, in denen der negative Einfluss auf die Artenvielfalt bewiesen ist und die hierfür eine herausgehobene Bedeutung haben, vorgesehen werden und dies lediglich als Ultima ratio. Eine unbegrenzte Jagd kann realistisch betrachtet weder die Ursache für die Ausbreitung der betreffenden Arten gewährleisten, noch steht der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Maßnahme und führt weiterhin zu negativen Auswirkungen auf andere Zielarten des Artenschutzes. Dies verdeutlich bspw. die vorgesehene Maßnahme M 4 für den Marderhund. So heißt es im Maßnahmenblatt zum Marderhund, dass „mit jagdlichen Mitteln (…) ggf. auch lokal auftretende wirtschaftliche Probleme zumindest etwas entschärft werden“ können. Angesichts der geringfügigen gesamtwirtschaftlichen Schäden (in Einzelfällen und lokal begrenzt wirtschaftliche Schäden an Feldfrüchten, Obst oder Geflügel) steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ziel.

Auch weitere vorgesehene Maßnahmen werden von uns kritisch gesehen und sollten aus den Maßnahmenblättern gestrichen werden. Hier sind insbesondere die für Krebsarten vorgesehenen Maßnahmen in Form der Erhaltung von bestehenden Barrieren sowie das Ablassen und Verfüllen von Stillgewässern zu nennen. Da mit einer Verfüllung negative Auswirkungen auf andere Arten sowie ein kompletter Lebensraumverlust zu erwarten sind, wird die Maßnahme auch als letztes Mittel kritisch gesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Greve

Landesgeschäftsführer

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