Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einbeziehung gemäß § 33 SächsNatSchG i.V.m. § 3 BNatSchG und § 4(2) BauGB und äußern uns mit folgender Stellungnahme:
Das Vorhaben ist abzulehnen, weil damit die Versieglung bzw. Überbauung noch wei-ter erhöht wird. Es ist anzuzweifeln, dass die zulässige Grundflächenzahl eingehalten wird, wenn noch die weiteren, nicht dargestellten privaten Verkehrsflächen (private We-ge, Stellflächen usw.) mit eingerechnet werden.
Bei einer Vorortbesichtigung musste festgestellt werden, dass der eingereichte Plan mit der Ausführung nicht übereinstimmt. Auf der für die Baumpflanzungen vorgesehenen Fläche wurden inzwischen Stellflächen eingerichtet, keineswegs nur als Provisorium. Baumpflanzungen sind sicher nicht vorgesehen. Auf der gegenüberliegenden Seite der Straße und an vielen anderen Stellen wurden Thujapflanzungen angelegt. Auch wenn man sich über die Ästhetik streiten kann, im Blick auf Naturschutz haben diese gebiets-fremden Anpflanzungen keinerlei Relevanz.
Was soll man von einem Plan halten, der nicht einmal den Status quo darstellt. Wie wird sich die weitere Ausführung zu den Darstellungen gestalten? Wo sind die notwendigen Ersatz- und Aus-gleichsmaßnahmen zu finden, die u.a. die Untere Naturschutzbehörde einfordert?
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kühn
BUND RG Bautzen
