Am 22. Februar werden am Bundesverwaltungsgericht die Luftreinhaltepläne der Städte Stuttgart und Düsseldorf verhandelt. In zweiter Instanz könnte der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben werden - und damit die betroffenen Länder dazu verpflichtet werden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auszusprechen um die Stickoxidgrenzwerte einzuhalten. Klagen in anderen Städten könnten sich auf das Urteil des BVerwG beziehen, es hat also bundesweite Auswirkungen.
Die BUND Regionalgruppe Leipzig und weitere Umweltverbände rufen an diesem Tag zur Teilnahme an einer Aktion vor dem Bundsverwaltungsgericht auf, um für das Recht auf Saubere Luft einzutreten.
!!!Donnerstag, den 22. Februar 2018 von 10:00 - 14:00 Uhr auf dem Simonsplatz 1, 04107 Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht!!!
Ab 10 Uhr ruft auch der ADFC Sachsen e.V. zu einer Klingeldemo vor dem Bundesverwaltungsgerich Leipzig auf, um für die Luftreinhaltung Alarm zu schlagen. Weitere Informationen dazu auf der ADFC-Facebookseite.