Großer Sommerwurz – eine von über zweihundert Pflanzenarten, die seit 1806 in Sachsen ausgestroben sind ©Adobe Stock/dina
Kernpunkte:
- Ungebremstes Artensterben: Lage beim Naturschutz schlimmer als beim Klima
- Ohne intakte Ökosysteme menschliche Existenz bedroht
- BUND verklagt Bundestag auf Erlass eines umfassenden gesetzlichen Biodiversitäts-Schutzkonzepts
Dresden. Mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erhebt weltweit erstmals jemand vor einem obersten Gericht Klage auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung. Gemeinsam mit mehreren Einzelklagenden wie dem bekannten Schauspieler Hannes Jaenicke und Naturschützer Christof Martin erhebt der BUND - maßgeblich initiiert vom BUND Sachsen – heute Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Mit der Klage soll der Gesetzgeber verpflichtet werden, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitäts-Schutzkonzepts vorzulegen. Dies schließt einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt ein.
Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung ist noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist die menschliche Existenz langfristig bedroht. Die Überschreitung der planetaren Grenzen gefährdet die physischen Grundlagen jeglicher menschlicher Freiheit. Sie bedroht damit die Menschenrechte, insbesondere die auf Leben und Gesundheit.
Die Überschreitung der planetaren Grenzen bedroht die Menschenrechte
Ein wirksamerer Naturschutz ist deshalb zwingend notwendig für unser aller Freiheit. Es ist zudem auch ökonomisch unstreitig, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden droht als ein wirksamer Naturschutz.
Myriam Rapior, stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende und Mitglied in mehreren Beratungsgremien der Bundesregierung: "Beim Erhalt der Biodiversität geht es um nichts Geringeres als unsere Lebensgrundlagen. Die Natur in Deutschland wird jedoch nur unzureichend geschützt und der Verlust schreitet voran. Zahlreiche Expertengremien der Bundesregierung und des Bundestages weisen seit Jahren auf den dringenden Handlungsbedarf im Naturschutz hin – dennoch bleibt es bei unzureichenden Maßnahmen. Der BUND setzt sich seit Jahrzehnten konsequent für den Naturschutz ein und zieht nun die letzte Konsequenz: eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Wir hoffen, dass die Biodiversität bald wirksam geschützt und Ökosysteme stabilisiert werden, damit Nahrung, sauberes Wasser und frische Luft auch in Zukunft gesichert sind.“
Juristisch vertreten wird die Verfassungsbeschwerde wie schon die Klima-Verfassungsbeschwerden 2018 und 2024 von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte – namentlich von den Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Heß und Lisa Hörtzsch – gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (alle Leipzig). Felix Ekardt ist zugleich Vorsitzender, Franziska Heß stellvertretende Vorsitzende des BUND Sachsen.
Felix Ekardt: „Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit. Umgekehrt droht, dass ein wirksamer Naturschutz so lange vertagt wird, bis Naturschutz nur noch mit massiven Freiheitseingriffen machbar ist. Wir wollen Freiheit und Demokratie langfristig bewahren und fordern deshalb ein gesetzliches Schutzkonzept für die Natur.“
Franziska Heß: „Wir zeigen mit der Verfassungsbeschwerde erstmals, dass der einzelne Mensch in seiner Freiheit und ihren Voraussetzungen konkret vom Biodiversitätsverlust betroffen ist. Und wir zeigen gleichzeitig im Anschluss an ein bahnbrechendes Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April 2024, dass auch Umweltverbände dies geltend machen dürfen.“
Vorbild ist die erfolgreiche Klima-Verfassungsbeschwerde, die der BUND gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein 2018 als erster vor das Bundesverfassungsgericht brachte, um die Gesetzgebung zu ehrgeizigeren Zielen beim Klimaschutz zu verpflichten. Der Klima-Beschluss des Gerichts 2021 war die weltweit bisher weitestgehende Entscheidung auf bessere Umweltgesetzgebung eines obersten Gerichts. Im Septemberhatte der BUND, wieder gemeinsam mit anderen Verbänden, eine zweite Klima-Verfassungsbeschwerde erhoben, weil der Klimaschutz zwar Fortschritte gemacht hat, aber weiterhin unzureichend ist. Die Verfassungsbeschwerde wird neben der Großspende von Christof Martin unterstützt von der Pelorus Jack Foundation und von Protect the Planet.
Kontakt:
Kontakt: Für Nachfragen zur Klage stehen Ihnen als Prozessvertreter/in Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, E-Mail: felix.ekardt@uni-rostock.de, und Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte, hess(at)baumann-rechtsanwaelte.de, zur Verfügung sowie beim BUND Sachsen die Landesgeschäftsführerin Helen Garber, helen.garber@bund-sachsen.de.
Hintergrund:
Naturschutz ist Menschenrecht
Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Die ökologische Situation bei Naturzerstörung und Artensterben ist noch dramatischer als beim Klimawandel. Auch wenn Politik und Medien es oft übersehen: Die planetaren Grenzen sind nach einhelliger wissenschaftlicher Meinung dort noch drastischer überschritten. Dies bedroht die physischen Grundlagen jeglicher menschlicher Freiheit und damit die Menschenrechte, insbesondere die auf Leben und Gesundheit. Denn ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und funktionierende Süßwasserkreisläufe ist die menschliche Existenz langfristig bedroht. Deshalb gehen wir einen großen Schritt und fordern weltweit erstmals vor einem obersten Gericht eine wirksamere Naturschutz-Gesetzgebung mit einer Klage ein. Wir verklagen den deutschen Gesetzgeber mit dem Ziel, ihn zur Aufstellung eines umfassenden gesetzlichen Biodiversitäts-Schutzkonzepts zu verpflichten. Bisher wird Natur nur bruchstückhaft geschützt, und ein wesentlicher Teil der Gesetzgebung, etwa im Agrarrecht mit der Förderung von Massentierhaltung, Pestiziden und Überdüngung, treibt Arten- und Ökosystemverlust eher voran, als sie zu bekämpfen. Vorbild ist die erfolgreiche Klima-Verfassungsbeschwerde, die ebenfalls der BUND (damals gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein) 2018 als erster vor das Bundesverfassungsgericht brachte, um die Gesetzgebung zu ehrgeizigeren Zielen beim Klimaschutz zu verpflichten.
Warum eine Naturschutz-Verfassungsbeschwerde nötig ist
Die ökologische Situation bei Naturzerstörung und Artensterben ist noch dramatischer als beim Klimawandel. Beide Entwicklungen halten seit Jahrzehnten und länger ungebremst an, wie insbesondere die regelmäßigen Berichte des IPBES, aber beispielsweise auch des SRU, belegen. Die Aussterberate an Arten ist derzeit rund 100-mal so hoch wie die evolutionsbiologisch normale Aussterberate. Nahezu die Hälfte der weltweiten natürlichen Ökosysteme hat sich in den letzten Jahrzehnten verschlechtert. 25 % der Tier- und Pflanzenarten, etwa eine Million Arten, sind vom Aussterben bedroht, viele von ihnen innerhalb weniger Jahrzehnte.
Auch wenn Politik und Medien es oft übersehen: Die planetaren Grenzen sind nach einhelliger wissenschaftlicher Meinung dort noch drastischer überschritten. Dies bedroht die physischen Grundlagen jeglicher menschlicher Freiheit und damit die Menschenrechte, insbesondere die auf Leben und Gesundheit. Denn ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und funktionierende Süßwasserkreisläufe ist die menschliche Existenz langfristig bedroht.
Das Konzept der planetaren Grenzen ist in der Fachwissenschaft anerkannt und besagt, dass ökologische Grenzen in Form von Belastungsgrenzen der Erde existieren, deren Überschreitung die Stabilität des Ökosystems der Erde und damit das Vorankommen oder gar das Überleben der Menschheit gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Konzept jedenfalls implizit bereits anerkannt im Zuge des vom BUND erwirkten, weltweit beachteten Klima-Beschlusses 2021. Die neun planetaren Grenzen sind: Klimawandel; Überladung mit neuartigen Substanzen; Abbau der Ozonschicht in der Stratosphäre; Aerosolbelastung der Atmosphäre; Versauerung der Ozeane; Störung der biogeochemischen Kreisläufe; Veränderung in Süßwassersystemen; Veränderung der Landnutzung und Veränderung in der Integrität der Biosphäre. Die die Biodiversität betreffenden Grenzen sind dabei bereits deutlich überschritten.
Was wir mit der Verfassungsbeschwerde erreichen wollen in der deutschen und europäischen Naturschutz-Gesetzgebung
Ein wirksamerer Naturschutz ist deshalb zwingend notwendig für unser aller Freiheit. Der BUND als deutscher Zweig des weltgrößten Umweltnetzwerkes Friends of the Earth ist nicht nur Umwelt-, sondern auch Naturschutzverband. Deshalb gehen wir einen großen Schritt und fordern weltweit erstmals vor einem obersten Gericht eine wirksamere Naturschutz-Gesetzgebung mit einer Klage ein. Der BUND zusammen mit einigen Einzelklagenden erhebt Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Wir verklagen den deutschen Gesetzgeber mit dem Ziel, ihn zur Aufstellung eines umfassenden gesetzlichen Biodiversitäts-Schutzkonzepts zu verpflichten. Dies schließt einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung von Biodiversität ein.
Dies verlangen nicht nur die Menschenrechte. Es wird auch gefordert durch die UN-Biodiversitätskonvention (CBD), die in ihrem Artikel 1 den Erhalt – also Schutz und Wiederherstellung – der Biodiversität für alle Staaten vorschreibt. Und dies schon seit 1993, als die CBD in Kraft trat. Trotzdem ist die Biodiversität weiter geschwunden, statt ihren Verlust zu stoppen und umfassende Schritte zu ihrer Wiederherstellung zu unternehmen.
Derzeit droht in Deutschland und Europa eine doppelte Gefährdung der in liberalen Demokratien verfassungsrechtlich garantierten Freiheit: Der Biodiversitätsverlust droht die elementaren Voraussetzungen von Freiheit – Leben, Gesundheit und ökologisches Existenzminimum – zu ruinieren. Umgekehrt droht, dass ein wirksamer Naturschutz so lange vertagt wird, bis er – obwohl schon heute die Schäden greifbar sind – irgendwann nur noch extrem schnell und damit in für die Freiheit herausfordernder Weise geschehen könnte.
Vorbild für unsere Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde ist die erfolgreiche Klima-Verfassungsbeschwerde, die der BUND (damals gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein) 2018 als erster vor das Bundesverfassungsgericht brauchte, um die Gesetzgebung zu ehrgeizigeren Zielen beim Klimaschutz zu verpflichten. Der Klima-Beschluss des Gerichts 2021 war die weltweit bisher weitestgehende Entscheidung auf bessere Umweltgesetzgebung eines obersten Gerichts. 2024 hat der BUND, wieder gemeinsam mit anderen Verbänden, eine zweite Klima-Verfassungsbeschwerde erhoben, weil der Klimaschutz zwar Fortschritte gemacht hat, aber weiterhin unzureichend ist.
Welche Treiber die Natur zerstören
Biodiversitäts- und Ökosystemverlust können auf eine Reihe von Ursachen für Veränderungen der Natur zurückgeführt werden: Landwirtschaft, Land- und Meeresnutzungsänderungen, direkte Ausbeutung von Organismen, Klimawandel (der sowohl Ursache des Biodiversitätsverlusts ist als auch seinerseits durch zerstörte Ökosysteme beschleunigt wird), Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Zu einem großen Teil steht dahinter die Intensivlandwirtschaft und vor allem die übermäßige Tierhaltung, die Überdüngung, der umfassende Pestizideinsatz – ergänzt durch vielfältige mit den fossilen Brennstoffen verbundene Faktoren wie Zersiedlung, Schadstoffbelastung und Klimawandel. Diese direkten Auslöser ergeben sich aus den zugrunde liegenden Ursachen, den indirekten Auslösern des Wandels: eine Verdoppelung der menschlichen Bevölkerung, eine Vervierfachung der Weltwirtschaft und eine Verzehnfachung des Welthandels in den letzten 50 Jahren führen zu einer steigenden Nachfrage nach Energie, Nahrungsmitteln und Materialien.
Naturschutz ist bei alledem keineswegs etwas, das „wir uns nicht leisten können“. Vielmehr ist wissenschaftlich und speziell ökonomisch unstreitig, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden droht als ein wirksamer Naturschutz. Denn ohne Grundfunktionen der Natur wie Wasserreinigung oder Bestäubung könnte die Menschheit nicht weiterleben. Sie künstlich zu substituieren, ist teilweise gar nicht möglich – oder es ist extrem teuer. Wie beim Klima-Thema gilt: Teuer ist primär nicht die Bekämpfung des Problems, sondern seine ausbleibende Bekämpfung.
Warum die bisherige Naturschutz-Gesetzgebung nicht reicht
Bisher wird Natur nur bruchstückhaft geschützt, und ein wesentlicher Teil der Gesetzgebung, etwa im Agrarrecht mit der Förderung von Massentierhaltung, Pestiziden und Überdüngung, treibt Arten- und Ökosystemverlust eher voran, als sie zu bekämpfen. So ist der rasante und bisher kaum gebremste Biodiversitätsverlust die Folge bisheriger Nichtregulierung, nämlich durch die Zulassung biodiversitätsschädigender Handlungen etwa im Agrar-, Energie- und Verkehrsrecht und durch das Fehlen hinreichend wirksamer Schutzregelungen insbesondere im Naturschutzrecht.
Der größte Teil der agrarischen Landnutzung besteht in der Produktion tierischer Nahrungsmittel, womit der Biodiversitätsverlust in weiten Teilen eine Folge der Intensivtierhaltung ist. Das Agrarrecht erlaubt die Tierhaltung dennoch praktisch unbegrenzt. Für Düngemittel und Pestizide werden in puncto Produkte und Ausbringung zwar gewisse Anforderungen gestellt. Zumindest außerhalb naturschutzrechtlicher Schutzgebiete und damit auf dem allergrößten Teil der Fläche ist eine übermäßige Düngung wie auch ein flächendeckender Pestizideinsatz bisher jedoch rechtlich erlaubt, und selbst die vorhandenen begrenzten Anforderungen unterliegen einem breiten Vollzugsdefizit. Die EU-rechtlich basierten Agrarsubventionen prämieren ferner trotz einzelner ökologischer Anforderungen bisher weiter exakt das intensive Landwirtschaftsmodell, welches den Biodiversitätsverlust ausgelöst hat.
Wenn das Recht bisher die Naturzerstörung noch fördert und erlaubt, so kann dies nur punktuell ausgeglichen werden, indem beispielsweise das Naturschutzrecht einzelne Gebiete oder Arten unter besonderen Schutz stellt (zumal es auch dort erhebliche Vollzugsdefizite gibt). Zu begrüßen ist zwar, dass im Sommer 2024 die EU-Wiederherstellungs-Verordnung verabschiedet wurde. Sie soll Schäden an der Natur in den EU-Staaten bis 2050 teilweise beheben. Die Verordnung legt dabei verbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen fest und verlangt von den Mitgliedstaaten entsprechende Konzepte. Aus verschiedenen Gründen ist das zwar ein Schritt nach vorn, der aber dennoch nicht reicht:
- Die Staaten erhalten mit der Verordnung weiteren zeitlichen Aufschub, in vielem bis 2050. So lange kann man angesichts der bereits heute überschrittenen planetaren Grenzen nicht warten.
- Die Verordnung präsentiert primär Ziele. Ob angemessene Maßnahmen folgen, bleibt offen. Es kommt daher stark auf den guten Willen der Mitgliedstaaten an. An diesem bestehen angesichts des fortlaufenden Biodiversitätsverlusts jedoch große Zweifel.
- Zudem sind auch die Zielvorgaben durch viele Ausnahmen durchlöchert. Und die Ziele sind für den geschuldeten Erhalt – also Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität – unzureichend.
- In Deutschland ist, obwohl die Verordnung nur einen Rahmen plant, bisher kein umfassendes Umsetzungsgesetz geplant. Ein umfassendes, gesetzlich verbindliches (!) Schutzkonzept wird daher Stand heute weiterhin nicht kommen.
- Die Verordnung adressiert nicht alle Problembereiche, die etwa im Global Biodiversity Framework genannt sind, welches auf UN-Ebene die CBD konkretisiert – und damit auch nicht alle Treiber der Naturkrise. So sagt es nichts zu Pestiziden. Auch gibt die Verordnung keinen Prozentsatz vor, den Schutzgebiete an der Gesamtfläche eines Mitgliedstaates wie Deutschland haben müssen.
Die aus Sicht des BUND menschenrechtliche – und von der CBD bestätigte – Verpflichtung, dass die Gesetzgebung ein umfassendes Schutzkonzept für den Erhalt der Biodiversität haben muss, bleibt daher uneingelöst. Daher müssen wir klagen.
Beschwerdeführende und Rolle der Umweltverbände
Als Beschwerdeführende der Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde treten folgende Personen und Verbände auf:
- Myriam Rapior (28): Stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende, beruflich in der Wissenschaft, war maßgeblich daran beteiligt, in der Zukunftskommission Landwirtschaft der Bundesregierung Vorschläge für ein besseres Miteinander von Landnutzung und Naturschutz zu beschließen – die die Regierung bis heute nicht in die Tat umsetzt.
- Christof Martin (61): Langjähriger Naturschutzpraktiker, der seit Jahrzehnten das ungebremste Schwinden von Arten und Ökosystemen sieht und anprangert – er hat die Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde mit einer Idee und einer Großspende an den BUND entscheidend angestoßen.
- Hannes Jaenicke (64): Deutsch-amerikanischer Schauspieler, Hörbuch- und Synchronsprecher, Autor – er ist einem breiten Publikum durch sein Engagement im Tierschutz seit Jahrzehnten bekannt.
- Jutta Wieding (37): Langjährig national und international erfahren in der umweltpolitischen Arbeit, beruflich tätig als Geschäftsführerin eines Seenotrettungs-Vereins, kennt sie den Naturschutz durch ihr Engagement im BUND auf allen Ebenen von der Ebene internationaler Verträge bis hin zur praktischen Arbeit der Kreisgruppe auf der Streuobstwiese und sieht massiven Handlungsbedarf für einen wirksameren Naturschutz.
- Henriette Schwabe (23): In der BUNDjugend aktive Studentin, die darauf drängt, Schritte wie zeitnahe Postfossilität und eine deutlich reduzierte Tierhaltung als Wege zu einer integrierten Lösung der meisten Umweltprobleme vom Klimawandel über den Biodiversitätsverlust bis zur Nährstoff- und Schadstoffkrise zu begreifen.
- BUND Bundesverband.
- BUND Sachsen: Er engagiert sich seit vielen Jahren gerade für einen besseren Schutz von Freiheit und Menschenrechten durch einen besseren Umweltschutz, insbesondere auch durch eine biodiversitätsfördernde Flächenbewirtschaftung. Aus Sachsen heraus kam die Idee zu den verschiedenen Umwelt-Verfassungsbeschwerden des BUND.
- BUND Naturschutz Bayern: Der BN ist als Verband seit langem landwirtschaftlich aktiv und bringt deshalb große Kenntnisse dazu ein, wie der Biodiversitätsverlust zunehmend eine nachhaltige, Ernährungssicherheit ermöglichende Landwirtschaft untergräbt.
Wir zeigen mit der Verfassungsbeschwerde, dass der Einzelne in seiner Freiheit und ihren Voraussetzungen konkret vom Biodiversitätsverlust betroffen ist. Und wir zeigen gleichzeitig im Anschluss an ein bahnbrechendes Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April 2024, dass auch Umweltverbände dies geltend machen dürfen. Bisher ist das umstritten.
Rechtsvertretung
Juristisch vertreten wird die Verfassungsbeschwerde wie schon die Klima-Verfassungsbeschwerden 2018 und 2024 von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte – und dort den Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) und Lisa Hörtzsch – gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, alle Leipzig.
Klageschrift der Biodiversitätsklage