Wir haben heute die Bundesregierung ein zweites Mal gerichtlich zu mehr Klimaschutz gezwungen. Deutschland hat nicht nur verfassungs- und völkerrechtswidrig unambitionierte Klimaziele – es hält nicht mal diese Klimaziele ein. Die erfolgreiche Klage auf Sofortprogramme im Gebäude- und Verkehrssektor haben für den BUND-Bundesverband, wie bei unserer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde 2018/2021, gemeinsam aus dem BUND-Sachsen-Vorstand Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, ihre Kollegin Lisa Hörtzsch und ich vertreten. Es steht nicht im Belieben der Bundesregierung, ob sie bei Überschreitungen von Jahresemissionsmengen durch einzelne Sektoren ein Sofortprogramm aufstellt oder nicht. Dies ist eine schallende Ohrfeige für den vermeintlichen Klimavorreiter Deutschland und die Ampel-Bundesregierung. Diese muss beim Klimaschutz jetzt endlich liefern.
Hintergrund:
Der BUND hat die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude verklagt. Der Umweltverband verlangte in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.
Mehr Informationen:
- Informationsseite: Deutschland nicht auf Klima-Kurs - Wir klagen!
- Hintergrundpapier Klimaklage: Zahlen und Begriffserklärungen
- Die BUND-Klageschrift finden Sie hier.
- Für Nachfragen zur Klage steht Ihnen als Prozessvertreter/in im Gerichtssaal Lisa Hörtzsch, Baumann Rechtsanwälte, E-Mail: hoertzsch@baumann-rechtsanwaelte.de, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, E-Mail: felix.ekardt(at)uni-rostock.de, zur Verfügung
- Kontakt: Tina Löffelsend, Abteilungsleiterin Klimaschutz beim BUND, Tel.: 030-27586-301, E-Mail: Tina.Loeffelsend(at)bund.net, Mobil: 0176-20067099
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Vorsitzender des BUND Sachsen
ferner: an der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik www.sustainability-justice-climate.eu
Juristische Fakultät, Interdisziplinäre Fakultät und Wissenschaftscampus Phosphorforschung, Universität Rostock
- Das BVerfG-Urteil zum Klima- und Transformationsfonds hat ökologisch u.U. mehr Vor- als Nachteile. Näher dazu in einem Kommentar von Felix Ekardt: hier.
- Unsere diesjährigen (wieder online stattfindenden) Berliner Gespräche zu Energierecht und Energiepolitik widmen sich auch den Folgen dieser Gerichtsurteile. Zu Programm und kostenloser Anmeldung hier.
- Grundfragen von Freiheit, Klima und Menschenrechten, wie sie unsere erfolgreiche BVerfG-Klimaklage 2018/2021 inspiriert haben, erörtert ein neuer ZEIT-Artikel von Felix Ekardt: hier.
Sämtliche Publikationen, Medienbeiträge, Projekte und Vorträge von Felix Ekardt gibt es auch auf www.researchgate.net/profile/Felix_Ekardt