Klimafreundliches Heizen: Wärmepläne der Großstädte in Sachsen im Check

04. November 2026 | Umweltbildung, Nachhaltigkeit, BUND

BUND-Auswertung zeigt: Sachsens Großstädte planen mit weniger Erdgas – doch bei der nun folgenden Umsetzung bestehen noch erhebliche Lücken.

Symbolbild  (© Adobe Stock | hanohiki)

Sachsen. Mehr als die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Erzeugung von Wärme und Kälte (Quelle: Umweltbundesamt). In den sächsischen Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig werden noch immer 46 Prozent des Wärmebedarfs durch Erdgas gedeckt, das direkt vor Ort, beispielsweise in Heizungen von Wohnhäusern, verbrannt wird. Weitere 39 Prozent entfallen auf Wärmenetze, bei denen die Wärme zentral erzeugt und über Rohrleitungen zu den Häusern transportiert wird. Auch hier spielen fossile Energieträger bislang eine wichtige Rolle.

Die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung ist deshalb ein entscheidender Hebel für den Klimaschutz. Wie weit die sächsischen Großstädte auf diesem Weg sind, zeigt eine neue Auswertung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf Grundlage von Daten des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu).

Untersucht wurden die kommunalen Wärmepläne von Chemnitz, Dresden und Leipzig, die zusammen rund 1,4 Millionen Menschen betreffen. Das Ergebnis: Die Städte planen langfristig einen weitgehenden Abschied vom Erdgas. Künftig sollen vor allem Wärmenetze und Wärmepumpen die Wärmeversorgung übernehmen. Der Anteil der Wärmenetze soll von 39 auf 58 Prozent steigen, Wärmepumpen sollen künftig rund 26 Prozent des Wärmebedarfs decken. Insgesamt planen die drei Großstädte, den Einsatz gasförmiger Energieträger in der dezentralen Wärmeversorgung um 83,2 % Prozent zu reduzieren.

„Die Wärmepläne zeigen, dass die Städte den Abschied vom Erdgas bereits vorsehen. Allerdings ist bislang nur die Erstellung der Wärmepläne gesetzlich vorgeschrieben, nicht aber deren Umsetzung. Gleichzeitig droht die Bundesregierung mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz die kommunale Wärmewende auszubremsen, weil es dauerhaft fossile Brennstoffe für Bestandsgebäude und anteilig auch für Neuanlagen zulässt. Der weitere Einbau neuer Öl- und Gasheizungen und die geplante Grüngasquote stehen im Widerspruch zu den Wärmeplänen der Kommunen. Sie sind teuer und nicht mit der verfassungs- und völkerrechtlich untermauerten Verpflichtung zu zeitnaher umfassender Postfossilität vereinbar“, erklärt Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen.

Nachholbedarf besteht auch bei der Stilllegung der Gasnetze. Während Chemnitz bereits eine fortgeschrittene, datenbasierte Bewertung zur Gasnetzstilllegung vorgenommen hat, wurden in Dresden und Leipzig bislang keine aktiven Stilllegungsabsichten öffentlich kommuniziert. Ohne klare Perspektiven drohen Fehlinvestitionen, teure Doppelstrukturen und langfristig steigende Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Der BUND Sachsen fordert deshalb verbindliche und kurzfristig greifende Umsetzungsstrategien mit klaren Zuständigkeiten, Zeitplänen und einer gesicherten Finanzierung sowie eine stärkere Unterstützung der Kommunen durch den Freistaat. Die Großstädte haben mit ihren Wärmeplänen bereits erste Erfahrungen gesammelt, aus denen nun auch kleinere Städte und Gemeinden lernen können. Diese müssen ihre Wärmepläne bis Mitte 2028 vorlegen und benötigen dafür ausreichend finanzielle Mittel und fachliche Beratung. Gleichzeitig muss die Bundesregierung die Umsetzung der Wärmepläne gesetzlich verbindlich verankern. Nur so kann die Wärmewende flächendeckend, klimafreundlich und sozial gerecht umgesetzt werden.

Die vollständige Auswertung der Wärmepläne der sächsischen Großstädte Chemnitz, Dresden und Leipzig finden Sie hier: BUND-Auswertung „Wärmepläne im BUND-Check – Fokus Sachsen“ (PDF): https://www.bund-sachsen.de/fileadmin/sachsen/Bilder/Mensch___Umwelt/Klima___Energie/2026-Waermeplaene-im-BUND-Check-Sachsen.pdf

Weitere Informationen: 

Pressekontakt

BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse(at)bund-sachsen.de | Tel.: 0351 84 75 44 70

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