Windkraft: Studien stützen das Zwei-Prozent-Ziel

27. Oktober 2026 | BUND, Klimawandel, Nachhaltigkeit, Naturschutz

BUND Sachsen kritisiert erneute Überprüfung der Windkraft-Flächenziele – wissenschaftliche Studien zeigen, dass Verzögerungen beim Ausbau das eigentliche Problem sind.

Dresden. Die sächsische Staatsregierung fordert eine ergebnisoffene Evaluierung der bundesweiten Zwei-Prozent-Vorgabe bis Anfang 2028. Begründet wird dies unter anderem mit aktuellen Strombedarfsentwicklungen. Der BUND Sachsen verweist dagegen auf bereits vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen: 

  • Umweltbundesamt (2023): Die Studie untersucht den Flächenbedarf für den Ausbau der Windenergie an Land. Sie zeigt, dass das Zwei-Prozent-Flächenziel ausreicht, um die untersuchten Ausbauziele zu erreichen. Dabei wird bereits konservativ gerechnet: Selbst wenn rund 30 Prozent der ausgewiesenen Flächen nicht tatsächlich nutzbar sind, können die Ziele erreicht werden. Der erhebliche Unterschied zwischen ausgewiesener und tatsächlich nutzbarer Fläche unterstreicht, warum ausreichend Flächen planerisch gesichert werden müssen.
  • Universität Leipzig und Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ, 2022): Die Forschenden untersuchten die Flächenziele des Wind-an-Land-Gesetzes. Ihr Ergebnis: Die rechtzeitige Bereitstellung geeigneter Flächen ist eine zentrale Herausforderung. Verzögerungen bei der Flächenausweisung gefährden die Ausbauziele.
  • Bundeswirtschaftsministerium (2022): Diese umfassende Potenzialanalyse zeigt, dass in allen Flächenländern ausreichend geeignete Flächen für die Umsetzung des bundesweiten Zwei-Prozent-Ziels vorhanden sind. Regionale Unterschiede und Nutzungseinschränkungen wurden berücksichtigt.
  • Fraunhofer ISE (2021): Energiesystemanalysen zeigen, dass ein eingeschränkter Windkraftausbau einen deutlich höheren Bedarf an anderen Technologien, insbesondere Photovoltaik und Speichern, verursachen kann.

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen und Umweltrechtler, erklärt: „Die Studien haben den technischen Fortschritt und stärkere Anlagen bis sieben Megawatt längst einkalkuliert. Dass wir trotzdem zwei Prozent der Fläche brauchen, liegt daran, dass der Strombedarf durch die Elektrifizierung der Industrie und Wärmepumpen stark steigt und größere Anlagen auch größere Mindestabstände zueinander verlangen. Zu glauben, man könne wegen moderner Technik die Flächenziele reduzieren, ist ein Rechenfehler, der das Energiesystem gefährdet. Zudem hat gemessen an der Pariser 1,5-Grad-Grenze ein Industrieland wie Deutschland und damit auch Sachsen eigentlich schon heute kein Emissionsbudget mehr. Die Energiewende darf daher nicht gebremst, sondern muss weiter beschleunigt werden. Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ist dagegen nicht nur schlecht für Klima und Biodiversität. Sie ist wegen der Preisentwicklung auch für Verbraucher/innen nachteilig und finanziert indirekt den russischen Angriffskrieg weiter, der auch für uns bedrohlich ist.“

Der BUND Sachsen fordert die Staatsregierung auf, am Zwei-Prozent-Flächenziel festzuhalten und die Regionalplanung konsequent zu unterstützen. Entscheidend sind ausreichend Personal, verlässliche Vorgaben und eine zügige, naturverträgliche Ausweisung geeigneter Flächen. Die Zeit bis 2032 muss für die Umsetzung genutzt werden, um die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit Sachsens zu sichern. 

Quellen:

- Umweltbundesamt (2023): Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land

- Reutter et al. (2022): Flächenziele für die Windenergie – Wie zielführend ist das neue Wind-an-Land-Gesetz?

- Bundeswirtschaftsministerium (2022): Analyse der Flächenverfügbarkeit für Windenergie an Land post-2030

- Fraunhofer ISE (2021): Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem

Pressekontakt

BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse(at)bund-sachsen.de | Tel.: 0351 84 75 44 70

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