BUND Landesverband Sachsen

Danke für die Leine!

26. April 2018 | Naturschutz, Wälder, Wildkatze

Für einen entspannten Waldspaziergang mit Ihrem besten Freund

 (BUND Sachsen)

Der Frühlingsbeginn lockt nicht nur uns Menschen wieder in die Natur:  Verschiedenste Wildtiere bringen derzeit ihre Jungen zur Welt und ziehen sie auf − die „Setz- und Brutzeit“ beginnt. Der  Nachwuchs von Reh, Marder, Fuchs und Co. tummelt sich im Wald, genauso wie die Küken zahlreicher Vogelarten. Auch die Kätzchen der streng geschützten und seltenen Europäischen Wildkatze erobern gerade spielerisch die Welt.

Während der Setzzeit brauchen die Tiere ein besonders ungestörtes Umfeld, da sie viel Energie auf die Aufzucht ihres Nachwuchses verwenden müssen. Entsprechend reagieren sie sehr empfindlich in Bezug auf Störungen in ihrem Lebensraum. Leider kommt es nicht selten vor, dass der Mensch die nötige Ruhe beeinträchtigt und allzu oft sind es auch seine Hunde, die unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Wildtiere nehmen Hunde grundsätzlich als Gefahr war, was umso mehr gilt, wenn sie Junge haben. Und ein Tier, das durch einen Hund verschreckt wurde und möglicherweise flüchten oder sich verstecken musste, hat durch den entstehenden Stress  weniger Energie und Zeit sich um seinen Nachwuchs zu kümmern. Da einigen Hunden ein natürlicher Jagdtrieb innewohnt, der mehr oder weniger stark ausgeprägt sein kann, können unsere Vierbeiner leider auch zur direkten Gefahr für andere Tiere werden, besonders Jungtiere.

Darum bittet der BUND Sachsen, dass Sie als Hundehalter ihren Hund bei Ausflügen im Wald, insbesondere während der Setzzeit von April bis August, angeleint lassen. Die Stadt Leipzig hat beispielsweise sogenannte Freilaufstandorte ausgewiesen, wo Sie bedenkenlos das ganz Jahr über Ihren Vierbeiner ohne Leine laufen lassen können. Letztlich sind wir Menschen und unsere Haustiere zu Gast im Wald, deshalb sollten wir so viel Rücksicht wie möglich gegenüber den eigentlichen Waldbewohnern walten lassen!

 

In Naturschutzgebieten gibt es besondere gesetzliche Regelungen, da diese extra dafür ausgewiesen worden sind, dass sich eine besondere und seltene  Flora und Fauna natürlich entwickeln kann. Für das stadtnahe und stark frequentierte Naturschutzgebiet Luppeaue im Leipziger Auwald ist beispielsweise die Leinenpflicht für Hunde explizit vorgeschrieben, so auch im Nationalpark Sächsische Schweiz. Schutzgebiete kann man vor Ort an den entsprechenden Beschilderungen erkennen. Informieren Sie sich bitte vor Ihrem nächsten Waldspaziergang. Aber auch in den anderen Schutzgebieten und in allgemein in Wald und Flur gilt, dass jeder Besucher darauf zu achten hat, dass er die Wildtiere und ihren Lebensraum nicht stört.

So erspart die angelegte Leine und das Verbleiben auf den Wegen nicht nur den Bewohnern des Waldes viel Stress. Bitte denken Sie auch daran, dass Ihren Hund entgegen einer Verordnung, wie beispielsweise in den Naturschutzgebieten, ohne Leine laufen zu lassen eine Ordnungswidrigkeit ist, und diese bei einer Kontrolle teils empfindlich hohe Bußgelder nach sich zieht.

Sagen Sie es ruhig weiter und sprechen Sie unterwegs auch andere Hundefreunde darauf an! Die Tiere des Waldes werden es Ihnen danken!

Weitere Infos:

Der Flyer „Leipzig und seine Hund“ gibt wertvolle Tipps für Hundehalter, auch zum Spaziergang im Wald

Infobox – Rechtliche Grundlagen:

Bundesjagdgesetz zur Beunruhigung von Wild: §19a in Verbindung mit §39 (1) 5. & (3)

Sächsisches Landesjagdgesetz zu Hunden in Jagdrevieren: §44 (1) 2. und §58 (1) & (2) 7.

Bundesnaturschutzgesetz zu Naturschutzgebieten: §23, hier besonders (2) beachten

Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen: §39 (1) 1. & 3. in Verbindung mit §69 (1), (3) 9. & (7)

Waldgesetz für den Freistaat Sachsen: §11 (2)

Ob Sie Ihren Hund in einem NSG, Nationalpark oder ähnlichem frei laufen lassen dürfen, entnehmen Sie den entsprechenden Verordnungen. Hier beispielhaft für das NSG Luppeaue §4 23. und den Nationalpark Sächsische Schweiz §6 (2) 11. angegeben.

 

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