Kommentar zur Klimaklage

28. Juni 2024 | BUND, Klimawandel, Lebensräume, Nachhaltigkeit

Der Vorsitzende des BUND Sachsen Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt verfasst einmal monatlich einen politischen Kommentar. Hier ist die Juni-Ausgabe:

Felix Ekardt Vorsitzender des BUND Sachsen Felix Ekardt ©kernjulian.com

Der BUND und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) verklagen nach 2018 erneut gemeinsam die Bundesregierung und den Bundestag – rechtlich vertreten die stellvertretende BUND-Sachsen-Vorsitzende, Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Baumann Rechtsanwälte) und mich. Gemeinsam mit vier Einzelkläger*innen bilden die zwei Verbände den Kreis der Beschwerdeführer*innen, im Bündnis mit weiteren Verbänden und Einzelpersonen, die zeitgleich klagen. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz (KSG), das die deutschen Klimaziele regelt, verstoßen die Bundesregierung und der Bundestag nach unserer Auffassung gegen die grundrechtlichen Garantien für Freiheiten und elementare Freiheitsvoraussetzungen wie Leben, Gesundheit und Existenzminimum, die durch den Klimawandel fundamental gefährdet sind.

Die deutschen Klimaziele sind schon bisher grundrechtswidrig schwach, weil praktisch kein Klimabudget mehr vorhanden ist, egal an welchem der zwei Temperaturziele aus dem Pariser Klima-Abkommen man den gebotenen Klimaschutz orientiert - für die 1,75-Grad-Grenze der globalen Erwärmung nicht, und für die 1,5-Grad-Grenze, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jüngst als die menschenrechtlich maßgebliche Grenze bezeichnete, erst recht nicht. In dieser Lage kann man nicht, wie es das KSG tut, sich erst für 2045 Nullemissionen vornehmen. Mit dem neuen KSG wird die Einhaltung selbst der unzureichenden deutschen Ziele weiter erschwert – Klimaschutz wird nun systematisch in die Zukunft verschoben, um sich nicht selbst damit befassen zu müssen. Und die konkreten deutschen Klimaschutzmaßnahmen reichen weder für die eigenen schwachen noch für ambitionierte Klimaziele aus. In dieser Situation ist es Aufgabe des Verfassungsgerichts, die Politik an die Grenzen ihrer Gestaltungsspielräume zu erinnern und die Freiheit und ihre Voraussetzungen wirksam zu schützen.

Mehr Infos zur Klimaklage

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Vorsitzender des BUND Sachsen
ferner: an der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik www.sustainability-justice-climate.eu
Juristische Fakultät, Interdisziplinäre Fakultät und Wissenschaftscampus Phosphorforschung, Universität Rostock

Sämtliche Publikationen, Medienbeiträge, Projekte und Vorträge von Felix Ekardt gibt es auch auf www.researchgate.net/profile/Felix_Ekardt

twitter.com/FelixEkardt

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