BUND Sachsen macht Naturwiederherstellung zum Jahresthema

20. April 2026 | BUND, Klimawandel, Lebensräume, Moore, Naturschutz

und fordert Freistaat zum Handeln auf

Moor mit Bäumen Symbolbild ©Adobe Stock/ crimson

  • Biodiversitätsverlust als unterschätztes Megaproblem
  • Verband stellt sich gegen Pläne zur Verwässerung und fordert maximalen sächsischen Beitrag
  • BUND-Biodiv-Verfassungsklage erhöht Druck

Dresden. Der BUND Sachsen hat am Samstag, 18.04.2026 auf der Landesdelegiertenversammlung seine strategische Ausrichtung für das kommende Jahr festgelegt. Ein zentraler Punkt ist die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) mit besonderem Handlungsdruck für Sachsen. Mit dem Leitantrag „Naturschutz massiv nach vorne bringen“ macht der Verband deutlich: Der Schutz einzelner Flächen und Arten, überdies meist unzureichend, genügt nicht mehr. Vielmehr geht es um die aktive Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme im ganzen Land.

„Der Biodiversitätsverlust ist die unterschätzte Umweltkrise unserer Zeit mit dramatischen Folgen für die menschliche Existenz und unsere Grundrechte auf Gesundheit und Leben“, erklärt Prof Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen. „Ohne funktionierende Ökosysteme gibt es keine Bodenfruchtbarkeit, keine Bestäubung, keine Grundwasserreinigung und damit keine dauerhafte Existenzgrundlage für uns Menschen.“ Nach Einschätzung des BUND Sachsen wird Naturschutz in Europa und Deutschland bislang nur unzureichend umgesetzt. Politische Rahmenbedingungen begünstigen weiterhin schädliche Praktiken wie übermäßige Tierhaltung, Pestizideinsatz und Überdüngung. Gleichzeitig werden Umweltauflagen zunehmend aufgeweicht.

Besonders kritisch bewertet der Verband aktuelle deutsche und europäische Bestrebungen, die 2024 beschlossene WVO abzuschwächen oder zurückzunehmen. Diese ist das erste verbindliche Regelwerk auf EU-Ebene, das nicht nur Schutz, sondern auch die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme vorschreibt. „Statt die WVO zu verwässern, braucht es jetzt mehr Tempo, klarere Vorgaben und weniger Ausnahmen. Es ist fatal, dass gerade die Sächsische Staatsregierung hier bremst. Die Maßnahmen wie die Wiedervernässung von Mooren sind keine Schikane, sondern eine wirksame Klimaschutzmaßnahme. Jeden Euro, den wir heute in den Naturschutz investieren, sparen wir vielfach an künftigen Klimawandel- und Biodiversitätsverlust-Folgekosten“, betont Ekardt.

Kernforderungen des Leitantrags

  • Stärkung statt Verwässerung: Die WVO braucht auf EU-Ebene konkretere ökologische Anforderungen, weniger Ausnahmen und kürzere Fristen.
  • Starkes nationales Gesetz: Die Bundesregierung muss ein Umsetzungsgesetz verabschieden, das nicht nur Verfahren klärt, sondern die Verordnung inhaltlich stärkt.
  • Verbindlichkeit für die Länder: Die Beiträge der Bundesländer müssen im nationalen Wiederherstellungsplan separat und verbindlich ausgewiesen werden.
  • Wirksamer Beitrag aus Sachsen: Die Staatsregierung muss einen maximalen Beitrag leisten. Dazu gehören etwa:

    > die umfassende Stärkung des landesweiten Biotopverbundes (etwa an Fließgewässern und im Offenland),
    > die konsequente Wiedervernässung entwässerter Moore, 
    > deutlich mehr finanzielle Mittel für Arten-, Biotop- und Moorschutz sowie für Naturschutzstationen und 
    > die vorbildliche, ökologische Bewirtschaftung der landeseigenen Flächen.

Zusätzlichen Handlungsdruck sieht der BUND Sachsen aufgrund seiner Klage für einen besseren Biodiversitätsschutz. Diese wurde im Oktober 2024 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und ist die weltweit erste Verfassungsklage für mehr gesetzlichen Naturschutz. Ziel der Klage ist es, den Gesetzgeber zu verpflichten, ein umfassendes und wirksames Schutzkonzept für die biologische Vielfalt zu entwickeln, vergleichbar mit den Vorgaben aus dem vom BUND erkämpften Klima-Beschluss des Gerichts von 2021. „Die bisherigen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus. Wir fordern die sächsische Regierung auf, ihren Beitrag auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu leisten“, so Felix Ekardt, der auch Nachhaltigkeitsforscher und Umweltjurist ist.

Hintergrund

Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist seit August 2024 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen umzusetzen. Die jährlich stattfindende Landesdelegiertenversammlung ist das höchste Gremium des Verbandes. Die Delegierten beschließen auf jeder LDV unter anderem einen Leitantrag, der die inhaltliche Ausrichtung des BUND Sachsen für die kommenden zwölf Monate vorgibt.

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Pressekontakt
BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | barbara.braun(at)bund-sachsen.de | 0351 84 75 44 70

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