CDU will Verbandsklagerecht abschaffen

16. Januar 2026 | BUND, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Klimawandel, Stellungnahmen, Suffizienz

Gemeinsame Pressemitteilung sächsischer Naturschutzverbände: BUND, NABU & Landesverein Sächsischer Heimatschutz

Verbandsklagerecht Symbolbild ©Adobe Stock/Andrey Popov

Erneut haben die CDU-Fraktionen in den Landtagen von Sachsen und Sachsen-Anhalt angekündigt, das Verbandsklagerecht für Natur- und Umweltverbände abschaffen zu wollen. Als Begründung wird vorgetragen, dringend notwendige Infrastruktur- und Bauprojekte könnten so schneller realisiert werden. Dieser Vorstoß ist eine Scheindebatte, die von den wahren Ursachen ablenkt – allein schon, weil die Verbandsklage größtenteils EU-rechtlich vorgegeben ist. Er untergräbt die Rechtsstaatlichkeit, schafft massive Rechtsunsicherheit und ignoriert den Willen der Bürgerinnen und Bürger, deren Anliegen oft durch die Verbände vertreten werden.

Den Umwelt- und Naturschutz als Sündenbock zu deklarieren ist bequem, aber falsch. Die Beteiligung von Natur- und Umweltschutzverbänden und auch ihr Klagerecht verhindert kaum ein Wirtschafts- oder Infrastrukturprojekt. Das Ziel von Partizipation ist es, einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Umwelt- und Naturschutz zu schaffen. Von einer „Klageflut“ kann weder in Sachsen noch bundesweit die Rede sein. Zwischen 2021 und 2023 wurden bundesweit insgesamt 208 Umweltverbandsklagen gezählt, im Durchschnitt rund 69 pro Jahr, bei tausenden genehmigungspflichtigen Vorhaben. Auffällig ist vielmehr die hohe Erfolgsquote. In mehr als der Hälfte der Fälle stellen Gerichte Rechtsfehler fest, während die durchschnittliche Erfolgsquote aller verwaltungsgerichtlichen Klagen bei nur etwa zwölf Prozent liegt. Diese Zahlen zeigen kein Missbrauchsproblem, sondern sie zeigen Defizite in der Anwendung des Umweltrechts. Wer darauf mit der Abschaffung des Klagerechts reagiert, löst kein Problem, sondern schaltet die Kontrolle ab.

Das Klagerecht ist die Ultima Ratio, nicht der Regelfall. Es kommt erst am Ende eines langen Verwaltungsweges zum Tragen, wenn Behörden trotz fachlicher Hinweise gravierende Fehler nicht korrigieren. In der Praxis sorgen die Stellungnahmen der Verbände meist dafür, dass Planungen verbessert und Genehmigungen rechtssicher werden. 

Besonders irreführend ist der Hinweis, individuelle Klagerechte reichten aus. Natur, Arten, Lebensräume, Grundwasser und Schutzgebiete können nicht ohne Weiteres selbst vor Gericht ziehen. Viele Eingriffe betreffen öffentliche Güter, ohne dass einzelne Personen unmittelbar und zweifelsfrei in eigenen Rechten verletzt sind oder das Prozessrisiko tragen können. Das Verbandsklagerecht schließt diese Lücke. Es sorgt dafür, dass Umweltrecht nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch durchgesetzt wird.

Auch rechtlich ist der Vorstoß hochriskant. Der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ist nicht nur EU-rechtlich, sondern auch völkerrechtlich durch die Aarhus Konvention verankert. Wer das Verbandsklagerecht politisch demontieren will, schafft Rechtsunsicherheit, macht Genehmigungen angreifbarer und provoziert neue Konflikte bis hin zu Verfahren auf europäischer Ebene. Das Ergebnis wären genau jene Verzögerungen, die angeblich vermieden werden sollen.

Wer Verfahren wirklich beschleunigen will, muss die realen Engpässe angehen: überlastete Behörden, Personalmangel in Planungsbüros, mangelnde Digitalisierung und unzureichende Planungsunterlagen. Der Angriff auf das Verbandsklagerecht ist ein durchsichtiges Manöver, das zeigt, wie wenig die CDU von der Bedeutung intakter Ökosysteme und Biodiversität als Grundlage unseres Wohlstands verstanden hat.

Studie zu den Verbandsklagen im Bereich Umwelt- und Naturschutz: 

Dr. Michael Zschische, Luisa Schneider (2025): „Wissenschaftliche Unterstützung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten in der 20. Legislaturperiode (Abschlussbericht)“, Unabhängiges Institut für Umweltfragen

Zitate zur journalistischen Nutzung:

BUND Sachsen e. V.
Felix Ekardt (Vorsitzender) – „Die Politik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene muss endlich anfangen, reale Probleme zu lösen, etwa einen zeitnahen Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen. Populistische Ersatzhandlungen untergraben Umweltschutz und demokratisches Vertrauen gleichermaßen.“

NABU Landesverband Sachsen e. V.
Maria Vlaic (Landesvorsitzende) – „Das Verbandsklagerecht ist kein "Sonderrecht" für Verbände, sondern ein Korrektiv, weil Natur und Umwelt keine eigene Stimme vor Gericht haben. Anerkannte Verbände können nur in klar begrenzten Fällen klagen- und tun dies verantwortungsvoll.“

Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.
Thomas Westphalen (Vorsitzender) – „Wir sehen die Überlastung unserer Gerichte und nun soll die Verbandsklage abgeschafft werden? Was bedeutet das? Doch wohl nur die Schwächung des ehrenamtlichen Engagements und der Verbände und eine Schwemme von zusätzlichen Individualklagen – das falsche Signal zum falschen Zeitpunkt!“

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der drei unten genannten anerkannten Naturschutzverbände. Für Rückfragen steht Ihnen jeder der beteiligten Verbände zur Verfügung.

BUND Landesverband Sachsen e. V.
Barbara Braun, Pressestelle
Tel.: 0351 84 75 44 62 
Barbara.braun(at)bund-sachsen.de 

NABU Landesverband Sachsen e. V.
Robert Beske, Pressestelle
Tel.: 0341 337415‐42
E‐Mail: beske(at)NABU-Sachsen.de

Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.
Dr. Thomas Westphalen, Vorstandsvorsitzender
E-Mail: landesverein(at)saechsischer-heimatschutz.de 

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