Straße durch einen Mischwald im Erzgebirge
(©Adobe Stock/Edith Czech)
Dresden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Sachsen fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesratsverfahren für eine stärkere Ausgestaltung des Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur einzusetzen. Das Gesetz soll die ökologischen Folgen des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes abfedern und die Wiederherstellung von Naturflächen unterstützen. Aus Sicht des BUND ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt, bleibt in seiner jetzigen Form jedoch hinter den Herausforderungen zurück.
Im Zusammenhang mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz hatte Sachsens Infrastrukturministerin Regina Kraushaar betont, dass Planungsbeschleunigung nicht zulasten des Umwelt- und Naturschutzes gehen dürfe. An diese Position sollte der Freistaat nun anknüpfen und sich im Bundesrat für ein wirksames Naturinfrastrukturgesetz einsetzen.
„Wer Infrastruktur beschleunigt, muss auch die Natur stärken. Straßen, Schienen und Energienetze brauchen ein starkes ökologisches Gegengewicht. Intakte Moore, Wälder, Flüsse und Auen schützen uns vor Hochwasser und Dürre, sichern unser Trinkwasser, sind Biodiversitäts-Hotspots, binden Treibhausgase und machen Sachsen widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimakrise. Deshalb muss der Bund die Länder auch finanziell in die Lage versetzen, diese natürliche Infrastruktur dauerhaft zu erhalten und wiederherzustellen“, erklärt Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen.
Der BUND Sachsen fordert deshalb insbesondere:
- Eine wirkliche Stärkung der natürlichen Infrastruktur sowie die effektive Verwendung von Fördermitteln und Mitteln aus der Ersatzgeldzahlung für einen landesweiten Biotopverbund.
- Eine ortsnahe Kompensation im betroffenen Naturraum.
- Unterstützung der Bundesländer für die Bewältigung der ökologischen Belastungen durch das Infrastrukturzukunftsgesetz.
Der Umweltverband hat seine Forderungen in einem Schreiben an Staatsministerin Regina Kraushaar übermittelt und appelliert an die Staatsregierung, sich im weiteren Bundesratsverfahren für entsprechende Nachbesserungen einzusetzen.
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