Symbolbild ©BUND Sachsen
(BUND Sachsen)
Dresden. Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai fordert der BUND Sachsen, natürliche Entwicklungsräume in Sachsen stärker zu sichern und auszubauen. Denn die planetaren Grenzen sind beim Biodiversitätsverlust global und speziell in Europa sogar noch deutlicher überschritten als beim Klimawandel. Der BUND kritisiert, dass es noch immer zu wenig Wildnis in Deutschland gibt. Die Bundesregierung muss endlich mindestens zwei Prozent der Landesfläche als Wildnisgebiete ausweisen, wie bereits 2007 in der Nationalen Biodiversitätsstrategie beschlossen und vor zwei Jahren bekräftigt. Flächen mit natürlicher Dynamik leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und können helfen, Ökosysteme widerstandsfähiger gegenüber Dürre und Extremwetter zu machen.
Der Anteil großflächiger Wildnisgebiete in Deutschland liegt derzeit bei rund 0,6 Prozent der Landesfläche. Bund und Länder verfolgen jedoch weiterhin das Ziel, mehr Raum für natürliche Prozesse bereitzustellen. Auch in Sachsen bestehen dafür Potenziale, wie die „Wildnisstudie Sachsen“ (2019) von BUND und NABU bereits gezeigt hat.
„Seit 2019 wurden in Sachsen zwar einzelne Fortschritte beim Prozessschutz erreicht. Das in der Wildnisstudie aufgezeigte Potenzial bleibt jedoch bislang weitgehend ungenutzt“, sagt Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen. Die Studie identifizierte bereits verschiedene geeignete Potenzialräume in Sachsen, darunter naturnahe Wälder, Moor- und Auenlandschaften sowie ehemalige Bergbauflächen. Vor allem durch den Braunkohleausstieg stehen in Zukunft im Freistaat großflächige und unzerschnittene Gebiete für die Ausweisung von großen Wildnisgebieten zur Verfügung. „Gerade in einem dicht genutzten Bundesland wie Sachsen braucht es auch Räume, in denen sich Natur langfristig eigenständig entwickeln kann. Sie können dazu beitragen, Wasser länger in der Landschaft zu halten und geschädigte Ökosysteme zu stabilisieren“, so Ekardt.
Der BUND Sachsen setzt sich deshalb für die langfristige Sicherung geeigneter Flächen und einen stärkeren Prozessschutz insbesondere in öffentlichen Wäldern sowie den ehemaligen Bergbaufolgelandschaften ein. Da die Bundes-, Landes- und Europapolitik indes eher Rückschritte beim Naturschutz einleitet, die wesentlichen Schädigungsfaktoren wie übermäßige Tierhaltung und Pestizideinsatz nicht reduziert und auch die neue EU-Wiederherstellungsverordnung weitgehend zu unterlaufen versucht, hat der BUND beim Bundesverfassungsgericht schon im Oktober 2024 Verfassungsbeschwerde erhoben. Damit wird weltweit erstmals bei einem Verfassungsgericht eine Verpflichtung von Regierung und Parlament – auf Bundesebene – zur Aufstellung eines umfassenden Biodiversitäts-Schutzkonzepts angestrebt.
Hintergrund
Der Internationale Tag der biologischen Vielfalt wird jährlich am 22. Mai begangen. Er wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf die Bedeutung der biologischen Vielfalt als Grundlage funktionierender Ökosysteme aufmerksam zu machen.
Mehr Informationen
- Informationen des BUND zum Thema Wildnis
- Informationen zur Verfassungsklage
- Seite der Initiative Wildnis in Deutschland
- Potenzial-Studie der Initiative Wildnis in Deutschland
- Wildnisstudie Sachsen 2019
- Nicola Uhde, BUND-Expertin für Wildnispolitik, E-Mail: nicola.uhde(at)bund.net, Tel.: 030-276 86 498, Mobil: 0151-141 48 267
Pressekontakt
BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | barbara.braun(at)bund-sachsen.de | 0351 84 75 44 70
