Agrarministerkonferenz: Neuausrichtung des Düngerechts

31. März 2026 | Chemie, Landwirtschaft, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Flüsse & Gewässer

Wie soll besserer Gewässerschutz erreicht werden, wenn gleichzeitig ein wesentliches Instrument zur Begrenzung von Nährstoffeinträgen in besonders belasteten Regionen wegfallen soll?

Traktor auf Feld, sehr weitläufig. Traktor verteilt Dünger auf dem Feld. Symbolbild ©Adobe Stock/ Yaroslav

Sachsen. Der BUND hält eine Neuausrichtung des Düngerechts grundsätzlich für notwendig. Auch aus BUND-Sicht braucht es ein rechtssicheres, verursacherorientiertes und nachvollziehbares System. Denn die Düngung trägt erheblich zu Klimawandel und Biodiversitätsverlust bei. Klar ist aber auch: Das Problem überhöhter Nährstoffeinträge in Grund- und Oberflächengewässer verschwindet nicht, wenn belastete Gebiete nicht mehr ausgewiesen werden. Wo sehr hohe Belastungen bestehen, braucht es auch weiterhin besondere Schutzvorgaben oder mindestens gleichwertige, ebenso wirksame Ersatzinstrumente. 

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen: „Monitoring ist wichtig, weil Belastungen sichtbar gemacht und Entwicklungen nachvollzogen werden müssen. Es ersetzt aber keine wirksame Vorsorge. Wegen der verzögerten Ursache-Wirkung-Beziehung bei Nitrat im Grundwasser zeigt sich die Belastung oft erst Jahre später. Wer nur misst, was bereits im Wasser angekommen ist, reagiert zu spät. Deshalb muss das Düngerecht an den Ursachen ansetzen und Nährstoffüberschüsse wirksam verringern – also gezielter düngen und Tierbestände abbauen.“ 

Die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung hat die Steuerung bereits geschwächt. Soll nun auch die Gebietsausweisung wegfallen, dann muss klar benannt werden, durch welche konkreten, mindestens gleich wirksamen Maßnahmen die Nitratbelastung künftig tatsächlich gesenkt werden soll. Solange diese Antwort fehlt, bleibt die Reform aus Sicht des BUND Sachsen unvollständig.

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BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse(at)bund-sachsen.de | 0351 84 75 44 70

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