Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen ©kernjulian.com
Wir hatten schon berichtet: Die Bundesregierung plant, das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) in Kernpunkten zu kippen. Sie will die Pflicht zum Heizen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien, die für Neubauten und schrittweise auch für Bestandsbauten gilt, ersatzlos streichen. Fossiles Gas plus knappes, teures, eigentlich für die Industrie benötigtes Grüngas führt zu weit höheren Heizkosten und weniger Arbeitsplätzen als ein konsequentes Setzen auf Energiewende, Wärmepumpe und Dämmung. Und die Gaspreise werden in den nächsten Jahren weiter steigen, sowohl durch geopolitische Verwerfungen als auch wegen der Ausweitung des EU-Emissionshandels.
Der Iran-Krieg müsste aktuell eigentlich auch dem letzten klarmachen, was die Wissenschaft meint, wenn sie sagt, dass eine Fortsetzung der fossilen Lebensweise um den Faktor 5 oder 10 teurer wäre als eine entschlossene Energiewende. Ferner bleiben wir so weiter abhängig von Gaslieferungen autoritärer Staaten. Beziehen wir wie bisher auf Umwegen etwa weiter Gas und Öl vom russischen Staat, der sich zu einem Drittel über fossile Brennstoffkäufe finanziert, untergraben wir damit direkt Frieden und Demokratie in Europa.
Da, wie in meinem letzten Newsletter-Kommentar erwähnt, die GEG-Reform wahrscheinlich europarechts- und verfassungswidrig ist, prüfen wir als BUND Rechtsmittel. Zunächst einmal wird die Reform in unserer laufenden Klima-Verfassungsklage zum unzureichenden deutsch-europäischen Klimazielniveau mittelbar eine Rolle spielen. Über sie will das Bundesverfassungsgericht dieses Jahr entscheiden.
Die Rolle von Gerichten in liberalen Demokratien ist gerade wichtiger denn je. Das gilt nicht nur für Demokratiekrisen wie in den USA, sondern auch bei uns, wo zunehmend nur noch Einigkeit darüber besteht, dass die aktuelle Politik irgendwie kritikwürdig ist. Ob zum Beispiel das Problem zu viele oder vielmehr zu wenig fossile Brennstoffe sind, ist aber so streitig, dass selbst elementare Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Im Falle eines „Weiter so“ bei den fossilen Brennstoffen untergräbt das die physische Basis der Demokratie.
Damit Gewaltenteilung und oberste Gerichte die Demokratie schützen, sichern sie aber nur einen Rahmen. Beim Klima bisher also die Ziele respektive das Ambitionsniveau. Noch zu klären ist bisher, ob eine Verurteilung zu konkreten Maßnahmen möglich wäre – ob also ganz direkt die geplante GEG-Reform als zu unwirksam kassiert werden könnte. Generell mischen sich Verfassungsgerichte meist dort nicht ein, wo man mit guten Gründen unterschiedlicher politischer Meinung sein kann. Jedoch liefe eine Verpflichtung nur zu Klimazielen leer, denn sie allein sparen ohne wirksame Maßnahmen keine Emissionen ein. Und dass bestimmte Maßnahmen wie die GEG-Reform den Klimaschutz ruinieren und daneben geopolitisch und ökonomisch fatal sind, ist relativ offenkundig. Es liegt daher nahe, dass die Gerichte künftig im Grundsatz auch auf wirksamen Klimaschutzmaßnahmen bestehen.
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Vorsitzender des BUND Sachsen
ferner: Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik www.sustainability-justice-climate.eu
Juristische Fakultät, Interdisziplinäre Fakultät und Wissenschaftscampus Phosphorforschung, Universität Rostock
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