Beispielbild für die Renaturierung von Mooren (Paludikultur) im Bederkesa-Projekt © Hannes Grobe, CC BY-SA 4.0
Dresden. Der BUND Sachsen reagiert mit Besorgnis auf die Forderung von Umweltminister von Breitenbuch, die neue EU-Natur-Wiederherstellungsverordnung möglichst wieder abzuschaffen.
Professor Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen und Umweltjurist, erklärt: „Die Verordnung zielt auf den Erhalt der Biodiversität, die seit langem ungebremst schwindet. Dieses Ziel ist für Natur und Klima unverzichtbar. Das Problem der Verordnung ist nicht, dass sie zu viel verlangt – sondern dass sie noch viel zu viele Ausnahmen und zu vage Vorgaben enthält, um wirklich wirksam zu sein. Die Maßnahmen wie die Wiedervernässung von Mooren sind keine Schikane, sondern eine wirksame Klimaschutzmaßnahme. Jeden Euro, den wir heute in den Naturschutz investieren, sparen wir vielfach an künftigen Klimawandel- und Biodiversitätsverlust-Folgekosten. Um das zu erreichen, sollte die EU jedoch die zu ergreifenden Maßnahmen konkreter vorgeben – etwa eine Mengensteuerung der Tierhaltung, um Klima und Biodiversität zu entlasten und der Landwirtschaft mehr Fläche zu geben. Und einen Umbau der EU-Agrarsubventionen hin zu Geldern nur noch für ökologische Leistungen wie Moor-Wiedervernässung. Genau die Parteifreunde der sächsischen Staatsregierung in Brüssel sind es jedoch, die solche wissenschaftlich weithin geforderten Ansätze bislang verhindern.“
Hintergrund:
Die EU-Wiederherstellungsverordnung zielt darauf ab, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen in der EU zu renaturieren, mit dem Ziel, alle defizitären Ökosysteme bis 2050 zu restaurieren. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Wiedervernässung von 30 % der bislang landwirtschaftlich genutzten Moorflächen und die Renaturierung weiterer geschädigter Ökosysteme.
Der sächsische Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch kritisiert die Verordnung als zu bürokratisch und den ambitionierten Zeitplan als schwer umsetzbar. Er sieht hohe Kosten und Aufwände und fordert die Abschaffung oder mindestens eine Nachbesserung, um die Umsetzung der Verordnung effizienter und realistischer zu gestalten, insbesondere braucht es mehr Akzeptanz bei Landwirten und Privateigentümern.
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