Frachtflughafen Leipzig-Halle: 400-seitige Klageschrift eingereicht

14. Februar 2025 | Stellungnahmen, Wirtschaft und Wachstum, Nachhaltigkeit, Mobilität, Umweltgifte

Frachtflughafen Halle/Leipzig Frachtflughafen Halle/Leipzig ©Adobe Stock/Mario Hagen

Leipzig. Die Landesverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) haben gemeinsam mit einigen Bürgerinnen und Bürgern am Montag, 10.02.2025, die förmliche Klagebegründung gegen den geplanten Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle eingereicht. Die über 400 Seiten umfassende Klageschrift wurde dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen übermittelt, das nun klären muss, ob der Ausbau mit geltendem Recht, insbesondere hinsichtlich Klima-, Natur- und Umweltschutz vereinbar ist.

„Der Ausbau der Frachtflug-Infrastruktur stellt eine massive Bedrohung für das Klima, die Umwelt sowie die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen in der Region dar“, erklärt Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen. „Wir sehen erhebliche Verstöße gegen die Umwelt- und Klimaschutzgesetze sowie die Grundrechte der betroffenen Bürger:innen.“

Zentrale Klagegründe

Die durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbB (Würzburg/Leipzig) vertretene Klage bezieht sich insbesondere auf die nachfolgenden Punkte:

  1. Emissionen und Klimaschutz: Der Ausbau des Flughafens wird zu einem massiven Anstieg der Emissionen im ohnehin klimaschädlichen Luftfrachtsektor führen. Die Klageschrift zeigt auf, dass die hierzu durchgeführten Prüfungen unvollständig sind und die tatsächlichen Treibhausgasemissionen nicht korrekt ermittelt wurden. Die Behörde hat die eigentlichen Klimawirkungen der Flughafenerweiterung letztlich gar nicht berücksichtigt, weil sie aus ihrer Betrachtung den Anteil des internationalen Luftverkehrs, der vom Flughafen ausgeht, vollständig außer Betracht gelassen hat. Diese Treibhausgasemissionen machen aber mehr als 95% die tatsächlichen Emissionen aus. Die klagenden Umweltverbände halten dies für unvereinbar mit den deutschen und internationalen Klimaschutzverpflichtungen sowie den Interessen zukünftiger Generationen an einer lebenswerten Umwelt.
  2. Gesundheits- und Lärmschutz: Die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens ist bereits erheblichen Belastungen durch Lärm und gesundheitsschädliche Emissionen (u. a. Ultrafeinstäube) ausgesetzt. Die Klageschrift arbeitet heraus, dass die Berechnungen zur Lärmbelastung teils auf fehlerhaften Annahmen beruhen und die Gesundheitsrisiken durch Nachtfluglärm und Schadstoffbelastung nicht angemessen berücksichtigt wurden. Zugleich hat die Behörde aus Sicht der Verbände das bei Anlegung des Luftfrachtdrehkreuzes gegebene Versprechen, dass eine weite Nachtfluggenehmigung nur durch ein besonders strenges Schutzregime zum passiven Schallschutz in den Wohnhäusern der Menschen gerechtfertigt werden kann, in ihrer Entscheidung zum Flughafenausbau aufgekündigt. Hinzu tritt, dass trotz der Genehmigung der Erweiterung des Flughafens anders als an anderen Flughäfen besonders laute Flugzeuge nur Nachtzeit weiterhin unbeschränkt fliegen dürfen.
  3. Naturschutz: Beeinträchtigung von Schutzgebieten: Natura-2000-Gebiete, wie der Leipziger Auwald und die Saale-Elster-Aue, werden durch den Ausbau bedroht. Die Klage zeigt auf, dass die durchgeführten Prüfungen erhebliche methodische und fachliche Mängel aufweisen und die Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und Arten unzureichend bewertet wurden.

Fazit:

Der Flughafen Leipzig-Halle ist bereits heute einer der größten Frachtflughäfen in Europa. Die geplante Kapazitätserweiterung würde erhebliche Auswirkungen auf Klima, Umwelt sowie die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen in der Region haben. Der BUND Sachsen und Sachsen-Anhalt setzen sich seit Jahren für eine lebenswerte und post-fossile Zukunft ein. Besonders die extrem hohen zusätzlichen THG-Emissionen können nach Einschätzung der Verbände die Klimaziele der Bundesrepublik gefährden. Die Entscheidung der Behörde verstößt nach Ansicht der Verbände damit gegen zwingendes Recht und ist zudem in vielen Punkten abwägungsfehlerhaft, da sie das tatsächliche Ausmaß der Umweltfolgen nicht richtig erfasst oder unzureichend berücksichtigt hat.

Felix Ekardt betont: "Es ist unverantwortlich, die Umwelt- und Klimabelastungen dieses Projekts so gering zu gewichten, obwohl die Auswirkungen auf Mensch und Natur derart gravierend sind."

Ungeachtet der konkreten Klage gegen den Ausbau des Frachtflughafens in Leipzig-Halle rufen die Umweltorganisation und die örtlichen Bürgerinitiativen die Politik auf, sich für eine nachhaltige Verkehrswende einzusetzen und den Ausbau klima- und gesundheitsschädlicher Infrastrukturen zu stoppen.

Pressekontakt

BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse(at)bund-sachsen.de | 0351 84 75 44 62

Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB | Dr. Franziska Heß | Stv. Vorsitzende des BUND Sachsen | hess(at)baumann-rechtsanwaelte.de

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