Kein Zukunftsgesetz für Infrastrukturvorhaben

27. Januar 2026 | Naturschutz, Mobilität, Stellungnahmen

BUND Sachsen warnt vor Rechtsverstößen und Scheinlösung

schnellere Bauplanung Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren ©Adobe Stock/studio v. zwölf

Dresden. Der BUND Sachsen fordert die Sächsische Staatsregierung auf, dem vom Bundesministerium für Verkehr vorgelegten Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes in der Bundesratssitzung am 30. Januar 2026 nicht zuzustimmen. Das Gesetz verspricht keine echten Beschleunigungseffekte, untergräbt jedoch europäisches und völkerrechtliches Recht und schwächt die Planungshoheit der Länder und Kommunen massiv. Anstatt Verfahren zu beschleunigen, schafft der Entwurf eine Vielzahl neuer rechtlicher Streitfragen, die Behörden und Gerichte zusätzlich belasten werden.

Die Prognose des BUND Sachsen ist klar: Die ökologischen, rechtlichen und finanziellen Folgelasten des Gesetzes werden in der Praxis bei den Ländern und Kommunen verbleiben. Insbesondere die pauschale Einstufung nahezu aller Fernstraßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte als Vorhaben von „überragendem öffentlichem Interesse“ entwertet landespolitische Entwicklungsziele und hebelt den Naturschutz aus. Gleichzeitig bleiben die Länder an die europäischen Klima- und Naturschutzziele wie die FFH-Richtlinie gebunden, was zu unauflösbaren Zielkonflikten führt.

Ein weiterer gravierender Einschnitt ist der geplante Wegfall der Raumverträglichkeitsprüfung, ein zentrales Instrument der Landes- und Regionalplanung zur Prüfung großräumiger Alternativen und zum Schutz wertvoller Lebensräume. Auch die vorgesehene qualitative Gleichstellung von Ersatzgeldzahlungen mit realen Ausgleichsmaßnahmen ist fatal. Die Erfahrung zeigt schon heute erhebliche Vollzugsdefizite. Wenn Eingriffe in die Natur künftig nur noch finanziell abgegolten werden, sammeln sich ökologische Schäden an, während die Länder langfristig für die Bewältigung der Folgen verantwortlich bleiben.

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, fasst zusammen: „Der Gesetzentwurf unterläuft die in der Aarhus-Konvention und im EU-Recht verankerten Beteiligungs- und Rechtsschutzstandards. Wer Planung wirklich beschleunigen will, muss die realen Engpässe angehen: überlastete Behörden, Personalmangel und mangelnde Digitalisierung. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz hingegen ist ein Schritt in die falsche Richtung, der das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt und keine Probleme löst.“

Pressekontakt

BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse(at)bund-sachsen.de | 0351 84 75 44 70

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