Kommentar zur Senkung der EU-Klimaambition vor der Weltklimakonferenz

07. November 2025 | Klimawandel, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Ressourcen & Technik, Energiewende

Europa Symbolbild @Adobe Stock/Ivan

Dresden. Die EU-Staaten haben sich auf ein abgeschwächtes Klimaziel geeinigt und den neuen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) um ein Jahr verschoben. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen e.V., kommentiert dies im Vorfeld der Weltklimakonferenz in Brasilien:

„Im Juli hat der Internationale Gerichtshof (IGH) deutlich gemacht, dass sich die Klimapolitik rechtsverbindlich an 1,5 Grad orientieren muss, nicht an 2 Grad. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 2024 so geurteilt. Die international anerkannte Aktualisierung der Daten des Weltklimarats IPCC von Forster et al. zeigt aber ein globales Restbudget auf, das für Industriestaaten wie Deutschland schon heute überschritten wird. Die neuen Ziele der EU wie auch praktisch aller anderen Länder sind daher klimapolitisch fatal und rechtswidrig.

Dabei ist konsequenter Klimaschutz ein Gewinn für die Weltgemeinschaft. Rasche Postfossilität ist ökonomisch um ein Vielfaches günstiger als ein ökonomisches Weiter so. Und Klimawandel und fossile Wirtschaft ruinieren neben dem Klima auch Natur und Biodiversität. Und fossile Importe finanzieren direkt und indirekt den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und potenziell weitere Staaten. Deshalb braucht auch eine beschleunigte Postfossilität im Bereich Gebäude und Verkehr. Statt den Start des ETS 2 zu verschieben, ist eine Beschleunigung nötig – und ein sozialer Ausgleich der Mehrkosten für die wirklich Bedürftigen."

Hintergrund

Am 05.11.2024 haben sich die EU-Umweltminister auf ein EU-Klimaschutzziel für 2040 geeinigt. Die Einigung sieht vor, eine Reduzierung der Treibhausgase um 90 Prozent gegenüber 1990 bis 2040 zu erreichen. 5 Prozent der Reduzierung können durch den Zukauf von Emissionszertifikaten im Ausland ausgeglichen werden. Zudem wurde die Einführung des EU-ETS 2 für Gebäude und Verkehr um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Zum IGH, zu Forster et al. und zur 1,5-Grad-Grenze: www.protect-the-planet.de/inhalt-und-folgen-des-igh-klima-rechtsgutachtens/ und https://essd.copernicus.org/articles/17/2641/2025/

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BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse(at)bund-sachsen.de | 0351 84 75 44 70

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