Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen ©kernjulian.com
Wenn das Recht bisher die Naturzerstörung noch fördert und erlaubt, so kann dies nur punktuell ausgeglichen werden, indem beispielsweise das Naturschutzrecht einzelne Gebiete oder Arten unter besonderen Schutz stellt. Zumal es auch dort erhebliche Vollzugsdefizite gibt. Zu begrüßen ist deshalb, dass im Sommer 2024 die EU-Wiederherstellungs-Verordnung verabschiedet wurde. Sie soll Schäden an der Natur in den EU-Staaten bis 2050 teilweise beheben.
Die Verordnung legt dabei verbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen fest und verlangt von den Mitgliedstaaten entsprechende Konzepte. Aus verschiedenen Gründen ist das zwar ein Schritt nach vorn, der aber dennoch nicht reicht: Die Staaten erhalten mit der Verordnung weiteren zeitlichen Aufschub, in vielem bis 2050. So lange kann man angesichts der bereits heute überschrittenen planetaren Grenzen nicht warten. Die Verordnung präsentiert außerdem primär Ziele. Ob angemessene Maßnahmen folgen, bleibt offen. Es kommt daher stark auf den guten Willen der Mitgliedstaaten an. An diesem bestehen angesichts des fortlaufenden Biodiversitätsverlusts jedoch große Zweifel. Zudem sind auch die Zielvorgaben durch viele Ausnahmen durchlöchert. Auch lässt die Verordnung die Treiber des Biodiversitätsverlusts wie Pestizide und übermäßige Tierhaltung scheinbar unberührt.
In Deutschland ist, obwohl die Verordnung nur einen Rahmen plant, bisher kein konkretisierendes, verbesserndes Umsetzungsgesetz geplant. Allenfalls zu ein paar neuen Verfahrensregeln zwischen Bund und Ländern will die Bundesregierung sich durchringen. Schlimmer noch: CDU/CSU arbeiten aktiv daran, die Verordnung in Brüssel wieder ganz abzuschaffen. Nötig wäre das Gegenteil – eine ambitionierte Umsetzung. Davon ist auch in Sachsen bisher wenig zu sehen. Die aus Sicht des BUND menschenrechtliche und von der UN-Biodiversitätskonvention bestätigte Verpflichtung, dass die Gesetzgebung ein umfassendes Schutzkonzept für den Erhalt der Biodiversität haben muss, bleibt daher uneingelöst. Daher läuft unverändert unsere Biodiversitätsklage beim Bundesverfassungsgericht.
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.
Vorsitzender des BUND Sachsen
ferner: Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik www.sustainability-justice-climate.eu
Juristische Fakultät, Interdisziplinäre Fakultät und Wissenschaftscampus Phosphorforschung, Universität Rostock
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