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Bautzen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelungen zu den sogenannten Roten Gebieten in Sachsen gekippt. Damit fällt ein Instrument weg, das die Düngung in besonders nitratbelasteten Gebieten zusätzlich begrenzen sollte. Aus Sicht des BUND zeigt die Entscheidung: Das bisherige System der Roten Gebiete war rechtlich nicht tragfähig. Das Problem, auf das es reagieren sollte, besteht aber weiterhin. Hohe Nährstoffeinträge belasten Grund- und Oberflächengewässer. Deshalb braucht es jetzt schnell ein rechtssicheres, verursachergerechtes und wirksames System. Auch für landwirtschaftliche Betriebe ist ein System problematisch, das pauschale Einschränkungen vorsieht, ohne ausreichend bestimmen zu können, wer tatsächlich für Nährstoffüberschüsse verantwortlich ist.
„Die Konsequenz daraus darf aber nicht sein, auf wirksame Vorgaben zu verzichten. Gerade beim Grundwasser besteht eine erhebliche zeitliche Verzögerung zwischen Nährstoffeinträgen an der Oberfläche und messbaren Belastungen. Monitoring allein reicht deshalb nicht. Wer erst reagiert, wenn Nitrat im Grundwasser angekommen ist, reagiert zu spät. Genau darauf hat der BUND bereits zur Agrarministerkonferenz hingewiesen“, betont Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen. „Umso problematischer ist, dass mit der Stoffstrombilanzverordnung bereits ein Instrument abgeschafft wurde, das Nährstoffströme auf betrieblicher Ebene nachvollziehbar machen sollte“, so Ekardt weiter. Eine solche Bilanzierung könnte helfen, Betriebe mit hohen Überschüssen gezielt in die Verantwortung zu nehmen und gleichzeitig Betriebe mit ausgeglichener Nährstoffbilanz zu entlasten.
Die Agrarminister haben angekündigt, das Düngerecht rechtssicherer, praktikabler und verursachergerechter zu gestalten und gleichzeitig den Gewässerschutz zu stärken. Nach dem aktuellen Urteil müssen daraus konkrete Instrumente werden. Der BUND fordert deshalb eine verursachergerechte betriebliche Nährstoffbilanzierung, ein bundesweit einheitliches Monitoring und rechtssichere zusätzliche Maßnahmen dort, wo besonders hohe Gewässerbelastungen bestehen. Das Urteil kann eine Chance für ein besseres Düngerecht sein. Aber weniger Bürokratie darf nicht weniger Gewässerschutz bedeuten.
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