Straßengesetz mit Schlaglöchern

16. Mai 2025 | Stellungnahmen, Mobilität, Nachhaltigkeit

BUND Sachsen fordert Umweltbeteiligung & Nachbesserung

Straßenbau Straßenbau ©Adobe Stock/studio v-zwoelf

Der BUND Sachsen äußert sich kritisch zur geplanten Änderung des Sächsischen Straßengesetzes. Besonders problematisch sieht der Verband, dass Umwelt- und Naturschutzverbände wie der BUND nicht aufgefordert wurden, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben – trotz erheblicher Umweltrelevanz.

„Dass wir als gesetzlich anerkannte Umweltvereinigung bei einem umweltrelevanten Gesetz außen vor bleiben, widerspricht gängiger Praxis und einem modernen Demokratieverständnis“, sagt Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen. „Damit wird nicht nur wertvoller Sachverstand im Bereich Umwelt- und Naturschutz ignoriert, sondern auch der Eindruck verstärkt, dass Umweltinteressen bewusst ausgeklammert werden sollen.“

Kritik: Umweltrecht untergraben – durch die Hintertür der „Unterhaltung“

Große Sorge bereitet dem BUND Sachsen die geplante Neudefinition sogenannter „Unterhaltungsmaßnahmen“. Damit könnten künftig zahlreiche tiefgreifende Baumaßnahmen – wie zusätzliche Standstreifen, Parkbuchten oder sogar Neubauten von Brücken – als einfache Instandhaltung deklariert werden. Damit entfiele in den meisten Fällen die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – einem Verfahren, das erhebliche Umweltauswirkungen eines Vorhabens systematisch prüft – ebenso wie keine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden würde.

„Was hier passiert, ist eine schleichende Aushöhlung des Umweltrechts und zugleich des Eigentumsgrundrechts“, warnt Ekardt. „Wenn der Bau neuer Infrastrukturen als bloße Unterhaltung gewertet wird, droht eine massive Zunahme von Flächenverbrauch – ohne Transparenz, ohne Beteiligung, ohne Kontrolle. Gerade in sensiblen Naturparken und Biosphärenreservaten greift eine UVP-Pflicht erst ab großzügigen Straßenlängen. So wird eine weitere Zerstörung natürlicher Flächen ohne geordnetes Verfahren ermöglicht."

Besonders brisant: Enteignungen und Eingriffe in privates Eigentum sollen künftig auch für solche Maßnahmen möglich sein – ohne formales Genehmigungsverfahren. Der BUND Sachsen bezeichnet das als rechtlich fragwürdig und gesellschaftlich nicht vermittelbar.

Positiv: Transparenz und Digitalisierung im Straßenrecht

Trotz aller Kritik erkennt der BUND Sachsen auch positive Ansätze im Gesetzentwurf. So wird der erleichterte Zugang zu Straßenverzeichnissen ausdrücklich begrüßt. Behörden sollen künftig verpflichtet sein, bei berechtigtem Interesse Einsicht zu gewähren und Kopien bereitzustellen – eine wichtige Grundlage für Rechtsklarheit, etwa bei umstrittenen Straßenzuordnungen oder geplanten Vorhaben mit Umweltwirkung. Ebenso begrüßt der Verband, dass die bisher geltenden Anbaubeschränkungen an Straßen für den Ausbau digitaler Infrastruktur gelockert werden sollen. Dies erleichtert den dringend notwendigen Ausbau des Mobilfunknetzes.

Forderung nach Nachbesserung und Beteiligung

Der BUND Sachsen lädt die Regierung ein, Umweltverbände in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubeziehen und zentrale Regelungen – insbesondere zur Definition von Unterhaltungsmaßnahmen – grundlegend zu überarbeiten. „Dieses Gesetz hat das Potenzial, zentrale Weichen für Sachsens Infrastruktur zu stellen“, sagt Ekardt. „Doch es darf nicht auf Kosten von Natur, Eigentum und demokratischer Beteiligung gehen.“

Pressekontakt

BUND Sachsen | Barbara Braun | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | presse(at)bund-sachsen.de | 0351 84 75 44 62

 

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