Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht können nun beschleunigt werden ©Adobe Stock/Studio v. zwölf
Dresden. Der Sächsische Landtag hat heute das Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht beschlossen. Der BUND Sachsen kritisiert, dass zentrale Bedenken aus der öffentlichen Anhörung nicht ausreichend aufgenommen wurden. Zwar gab es im parlamentarischen Verfahren einzelne Änderungen, die grundlegenden Probleme bleiben jedoch bestehen: Umweltverträglichkeitsprüfungen und Beteiligungsverfahren können künftig in relevanten Fällen zurückgedrängt werden.
Besonders kritisch sieht der BUND Sachsen, dass Brückenersatzneubauten und damit verbundene Straßenmaßnahmen künftig leichter ohne reguläres Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden können. Auch bei straßenbegleitenden Radwegen und Radschnellverbindungen wird die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung in bestimmten Fällen abgeschwächt und durch eine Vorprüfung ersetzt. Damit werden Schutzmechanismen geschwächt, die erhebliche Eingriffe in Natur, Landschaft, Biotope, Alleen, Gewässer oder Lebensräume geschützter Arten frühzeitig sichtbar machen sollen.
„Die von Sachsen und Deutschland aufs Korn genommene Bürgerbeteiligung und Umweltprüfung tragen fast nichts dazu bei, dass Projekte ewig brauchen in Deutschland. Das liegt an mangelnder Digitalisierung, fehlendem Fachpersonal in Planungsbüros, Handwerkermangel und am überkomplizierten Vergaberecht. Deshalb braucht die Bundesregierung auch zehn Jahre, um 25 Panzer zu beschaffen“, sagt Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen.
Der BUND Sachsen warnt zudem davor, dass unklare oder rechtlich angreifbare Regelungen am Ende nicht zu mehr Tempo, sondern zu mehr Konflikten und Verzögerungen führen können. Beschleunigung gelingt nicht durch das Absenken von Prüfstandards, sondern durch ausreichend Personal, gute Datengrundlagen, frühzeitige Beteiligung und rechtssichere Verfahren.
„Sachsen braucht schnellere Verfahren und keine schwächeren Schutzrechte. Der heutige Beschluss setzt das falsche Signal: Er stellt formale Verkürzung über saubere Planung und wirksamen Umwelt- und Naturschutz“, so Ekardt weiter.
Der BUND Sachsen fordert die Staatsregierung auf, die Anwendung des Gesetzes eng zu evaluieren und sicherzustellen, dass Eingriffe in Natur und Landschaft auch künftig umfassend geprüft, Alternativen ernsthaft betrachtet und Öffentlichkeit sowie Umweltverbände wirksam beteiligt werden.
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