Gewässeraufwertungen wie hier in Ralbitz-Rosenthal (Lausitz) bringen viel (c)Dominic Wunderlich
Dresden. Der BUND Sachsen begrüßt das Inkrafttreten der EU-Wiederherstellungsverordnung als überfälligen Schritt zur Bekämpfung des Artensterbens – kritisiert jedoch die anhaltenden Angriffe aus Sachsen scharf.
Professor Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen und Umweltjurist, erklärt: „Die Wiederherstellungsverordnung ist zwar ein Schritt nach vorn, der aber dennoch nicht reicht – weder in Sachsen noch anderswo. Sie lässt sich viel zu viel Zeit beim Naturschutz, wird stark durch Ausnahmen relativiert und besagt wenig zu den konkret nötigen Maßnahmen wie einer drastischen Pestizid- und Tierhaltungs-Reduktion.“ Die aus Sicht des BUND menschenrechtliche Verpflichtung, dass die Gesetzgebung ein umfassendes Schutzkonzept für den Erhalt der Biodiversität haben muss, bleibt daher uneingelöst. Ekardt weiter: „Deshalb haben wir im Oktober 2024 weltweit erstmals eine Verfassungsklage vor einem obersten Gericht – dem Bundesverfassungsgericht erhoben auf die Feststellung, dass die bisherige lückenhafte Naturschutzgesetzgebung unzureichend ist und nachgebessert werden muss.“
Die Kritik aus dem sächsischen Umweltministerium, die Verordnung gefährde die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft oder sei nicht praktikabel, kritisiert der BUND Sachsen. „Solche Aussagen verkennen die langfristigen ökologischen und ökonomischen Realitäten. Der Klimawandel wird – je nach Berechnung – um den Faktor zehn oder mehr teurer als eine vorausschauende Umweltpolitik. Beim Biodiversitätsverlust ist es ebenso. Gerade die Landwirtschaft leidet bereits jetzt unter Ernteausfällen infolge von Wetterextremen. Was es braucht, ist ein Umbau hin zu einer resilienten, ökologisch tragfähigen Landwirtschaft.“
Hintergrund:
Die EU-Wiederherstellungsverordnung zielt darauf ab, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen in der EU zu renaturieren, mit dem Ziel, alle defizitären Ökosysteme bis 2050 zu restaurieren. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Wiedervernässung von 30 % der bislang landwirtschaftlich genutzten Moorflächen und die Renaturierung weiterer geschädigter Ökosysteme.
Der sächsische Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch kritisiert die Verordnung als zu bürokratisch und den ambitionierten Zeitplan als schwer umsetzbar. Er sieht hohe Kosten und Aufwände und fordert die Abschaffung oder mindestens eine Nachbesserung, um die Umsetzung der Verordnung effizienter und realistischer zu gestalten, insbesondere brauche es mehr Akzeptanz bei Landwirten und Privateigentümern.
Foto: Das Bild ist im Rahmen des Projektes "Lebendige Ufer" entstanden.
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